03-11-2015, 18:07
naja...einspruch...geht nicht - ohne verhandlung...
erstmal deine stellungnahme zur stellungnahme mit frist...dann fristverlängerung beantragt...dann in der stellungnahme
eine grundlose neinneindasistmeinkindichhabsselbstgemachterhatnurgeleckt-begründung.....
ruf einfach an - frag unter deinem namen nach, frage nach AZ und was läuft...dann schicken dir die gerichtsschergen
schon was....
wohnt ihr weit getrennt???
bb
netlover
erstmal deine stellungnahme zur stellungnahme mit frist...dann fristverlängerung beantragt...dann in der stellungnahme
eine grundlose neinneindasistmeinkindichhabsselbstgemachterhatnurgeleckt-begründung.....
ruf einfach an - frag unter deinem namen nach, frage nach AZ und was läuft...dann schicken dir die gerichtsschergen
schon was....
wohnt ihr weit getrennt???
bb
netlover