12-11-2015, 23:05
(12-11-2015, 15:36)Austriake schrieb: Die Übertragung der Immobilie an den Unetrhaltsberechtigten ist eine elegnate Lösung - wenn gewollt. Bisher hatte ich eher den Eindruck, der TO möchte das Gegenteil - die Immobilie vor der Ex in Sicherheit bringen.
Ja, bisher zieht er es wohl nicht in Erwägung von seiner Immobilie ab zu lassen. Ich kann dies verstehen. Ich meine nur, man(n) sollte die andere Variante ruhig auch mal in Betracht ziehen bevor man diese ablehnt.
Allerdings kann ein Ende mit Schmerz unter Umständen ein besserer Neuanfang sein als Schmerz (Belastung) ohne Ende.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A