16-11-2015, 13:03
Der unterhaltsrechtliche Bedarf hat grundsätzlich erst einmal nichts mit dem sozialrechtlichen Bedarf zu tun. Jedenfalls ich kenne mich in dieser Nische nicht ausreichend genug aus, um dir da jetzt wasserdichte Auskünfte geben zu können. Vielleicht tut es jemand anderes hier.
Das Kind kann sich nicht selbst ernähren und insofern würde ich aus dem stehgreif sagen, dass die Eltern da unterhaltsflichtig bleiben. Ich meine bei Schwerbehinderten gibt es da eine bestimmte Altersgrenze, die bei 30 oder 35 liegt. Aber dafür kann ich meine Hand jetzt auch nicht ins Feuer legen.
Das Kind kann sich nicht selbst ernähren und insofern würde ich aus dem stehgreif sagen, dass die Eltern da unterhaltsflichtig bleiben. Ich meine bei Schwerbehinderten gibt es da eine bestimmte Altersgrenze, die bei 30 oder 35 liegt. Aber dafür kann ich meine Hand jetzt auch nicht ins Feuer legen.