11-08-2015, 08:27
Hi,
also das mit dem nachehelichen Unterhalt ist schwer vorherzusagen. En Faktor ist sicher die Qualifikation Deiner Ex und damit die Frage welche Nachtele sie durch die langjährige Teilzeitarbeit erhalten hat. Die Nachteisind z.B. bei einer Ärztin sicher größer als z.B. bei einer Friseurin.
Zur Immobilie: Euer Haus ist noch mit 160.000 belastet, 100.000 habt Ihr schon getilgt. Frage ist, wieviel das Haus jetzt wert ist. Angenommen der Wert ist gleich geblieben, d.h. 260.000 €. Wenn Du das Haus allein übernehmen mchtest, wirst Du die Kreditschulden allein übernehmen müssen und ihr 50.000 (ihr Anteil am schon getilgten Kaufpreis) erstatten müssen.
Du brauchst also 50.000 € um sie auszuzahlen. Andernfalls müsstet Ihr die Immobilie verkaufen.
Für den Zugewinnausgleich gilt als Stichtag für die Bestimmung des Endvermögens der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
also das mit dem nachehelichen Unterhalt ist schwer vorherzusagen. En Faktor ist sicher die Qualifikation Deiner Ex und damit die Frage welche Nachtele sie durch die langjährige Teilzeitarbeit erhalten hat. Die Nachteisind z.B. bei einer Ärztin sicher größer als z.B. bei einer Friseurin.
Zur Immobilie: Euer Haus ist noch mit 160.000 belastet, 100.000 habt Ihr schon getilgt. Frage ist, wieviel das Haus jetzt wert ist. Angenommen der Wert ist gleich geblieben, d.h. 260.000 €. Wenn Du das Haus allein übernehmen mchtest, wirst Du die Kreditschulden allein übernehmen müssen und ihr 50.000 (ihr Anteil am schon getilgten Kaufpreis) erstatten müssen.
Du brauchst also 50.000 € um sie auszuzahlen. Andernfalls müsstet Ihr die Immobilie verkaufen.
Für den Zugewinnausgleich gilt als Stichtag für die Bestimmung des Endvermögens der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.