11-08-2015, 10:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-08-2015, 10:32 von Daddy2child.)
Mit welcher Argumentation könnte Sie versuchen nachehelichen Unterhalt zu rechtfertigen?
Kinder sind groß genug und es gibt auch sehr gute Betreuungsmöglichkeiten.
Das Haus wird auch nach der Scheidung in gemeinsamen Besitz sein.
Meine Frage ist nun, ab wann ich einen Zugewinnausgleich zahlen müsste?
Es bestehen die 150 TEuro gemeinsame Schulden.
Zum Beginn der Ehe hatten wir beide 0 Euro.
Ist es nun richtig, dass ein Ausgleich erst dann erfolgt wenn einer von beiden mehr als 75 TEuro besitzt?
Dass wenn ich Ihre Hälfte übernehmen würde, ich Ihr die Hälfte des bereits getilgten Betrages auszahlen muss ist mir klar.
Kinder sind groß genug und es gibt auch sehr gute Betreuungsmöglichkeiten.
Das Haus wird auch nach der Scheidung in gemeinsamen Besitz sein.
Meine Frage ist nun, ab wann ich einen Zugewinnausgleich zahlen müsste?
Es bestehen die 150 TEuro gemeinsame Schulden.
Zum Beginn der Ehe hatten wir beide 0 Euro.
Ist es nun richtig, dass ein Ausgleich erst dann erfolgt wenn einer von beiden mehr als 75 TEuro besitzt?
Dass wenn ich Ihre Hälfte übernehmen würde, ich Ihr die Hälfte des bereits getilgten Betrages auszahlen muss ist mir klar.