11-08-2015, 10:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-08-2015, 10:57 von Daddy2child.)
Zitat:Einen negativen Zugewinn gibt es nicht. Schulden werden daher nicht geteilt.Das ist mir soweit klar, aber was ist denn nun wenn ich z.B. noch 10 TEuro auf meinem Girokonto hätte?
Dadurch wären meine Schulden dann bei "nur "65 TEuro" müssten diese 10TEuro ausgeglichen werden?
Meines Wissens nach wird dies auch nicht ausgeglichen, oder liege ich falsch?
Zitat:Vermögen zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung:Meine Exe will vermutlich darauf hinaus, dass ich angeblich den Zugewinn auf den Kopf gehauen hätte während des Trennungsjahres.
Da sich mein Vermögen im Trennungsjahr verringert hat, stellt sich mir die Frage, ob in einem möglichen Verfahren z.B. Anwaltskosten in der Begründung akzeptiert werden?
Welche Ausgaben werden noch akzeptiert?
Daher meine Frage.