(11-08-2015, 10:29)Daddy2child schrieb: Mit welcher Argumentation könnte Sie versuchen nachehelichen Unterhalt zu rechtfertigen?
Eine Möglichkeit wäre, wenn ihr durch die langjährige Nur-Teilzeit-Tätigkeit eben Nachteile entstanden sind. Sie könnte beispielsweise argumentieren, die Kollegen von damals, die weiterhin Vollzeit arbeiteten, jetzt ein paar Tarifstufen höher eingruppiert sind als sie.
(11-08-2015, 10:29)Daddy2child schrieb: Das Haus wird auch nach der Scheidung in gemeinsamen Besitz sein.
Meine Frage ist nun, ab wann ich einen Zugewinnausgleich zahlen müsste?
Es bestehen die 150 TEuro gemeinsame Schulden.
Zum Beginn der Ehe hatten wir beide 0 Euro.
Wenn das Haus in Eurem gemeinsamen Besitz verbleibt, dann gibt es keinen Zugewinn auszugleichen. Jeder hat ja in dem Fall weiterhin eine Hälfte vom Haus und eine Hälfte von den Schulden. Jeder von Euch ist dann bezüglich des Hauses um 50.000 € reicher als zu Beginn der Ehe (d.h. jeder besitzt 125.000 Hauswert abzüglich 75.000 Schulden, also 50.000 €).
Ein Zugewinnausgleich findet ja nur dann statt, wenn einer der Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn hatte als der andere. Bei Euch hatte aber (jedenfalls in Bezug auf das Haus) am Anfang jeder 0 und am Ende jeder 50.000 €. Also nichts auszugleichen
Was Ihr Euch in dieser Konstellation nur überlegen müsst, ist, wie Ihr nach der Scheidung die Immobilie weiter verwaltet. Also wer wohnt darin und wie wird dieses Wohnen dem anderen Partner vergütet, wer tilgt das Darlehen weiter usw.
Wie habt Ihr Euch denn das überlegt?