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Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich?
#9
Um es nochmal in Gesamtschau darzustellen:

Am Anfang hattet Ihr beide jeweils 0 €.

Zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages hattet Ihr jeweils eine Haushälfte plus die dazugehörigen Schulden.

Zudem hattest Du z.B. noch 10.000 € auf dem Girokonto, sie z.B. 2.000 €.

Dann sieht der Zugewinnausgleich wie folgt aus:

- Ende der Ehe Du: 125.000 - 75.000 + 10.0000 = 60.0000
- Ende der Ehe sie: 125.000 - 75.000 + 2.000 = 52.000

Differenz: 8.000 €

=> Zugewinnausgleich: 4.000 € von Dir an sie
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RE: nachehelicher Unterhalt; Zugewinnausgleich - von Theo - 11-08-2015, 11:40

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