11-08-2015, 11:49
(11-08-2015, 10:29)Daddy2child schrieb: Mit welcher Argumentation könnte Sie versuchen nachehelichen Unterhalt zu rechtfertigen?
Mit ehebedingten Nachteilen, §1570-1580 BGB. Dafür kommen rund hunderttausend Tatbestände und Konstellationen in Frage. Welchen sie wählen kann, wie eure Situation vor und während der Ehe genau aussah, entzieht sich leider unserer Kenntnis.