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Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich?
#12
(19-11-2015, 14:35)Daddy2child schrieb: ... dafür werden wir gegenseitig auf Unterhalt auch in Notlage verzichten...

...Kann man so eine Vereinbarung auch ohne Anwalt rechtssicher erstellen, ...

Also ich habe bisher alle meine Notarverträge ohne Anwalt gemacht. Hierzu wird der Vertragsentwurf (Vorlage) vom Notar den Beteidigten zu gesand. Diese haben dann 2 Wo. Zeit noch mal drüber nach zu denken. Und zum Unterschriftstermin kann man dann noch mal ein bischen Feintuning am Text machen lassen. So eine Aktion kostst dann z.B. so 200 bis 400 €.
Wenn allerdings die Gegenseite mit einem Anwalt aufkreuzen will, sollte man das aus Gründen der Waffengleichheit auch tun.

Bei diesen Ausschlüssen habe ich jedoch Bedenken ob diese Ausschlüsse, bei Eintritt es ausgeschglossenen Falls, nicht doch angreifbar sind.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Ende in Sicht! Verzichtsvereinbarung! - von Bruno - 19-11-2015, 14:55

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