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Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich?
#14
(19-11-2015, 22:29)Daddy2child schrieb: Wir sind im Moment beide in der Lage für unseren Lebensunterhalt selbst aufkommen zu können.
Daher sollte ein Ausschluß kein Problem sein.

Du kannst da so ziemlich alles im gegenseitigen Einvernehmen ausschließen außer:
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt

So ein Notar darf theoretsisch nur Dinge in den Notarvertrag schreiben die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung zulässig sind.
Wie ihm das, genau wie dem Anwalt völlig Banane sein kann, da im Falle des Falles dir und nicht ihm Probleme daraus erwachsen.

- Auch darf so eine Vereinbahrung nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen.
- Unwirksam wird sie auch, wenn die Vereinbahrung zu sehr zu Lasten einer Seite geht. Wo hier die Grenzen liegen ist mir leider nicht bekannt. Da würd ich gerne mal so ein Art Leitfaden zu lesen. Hab dazu noch nie etwas für mich brauchbares gefunden.

Nicht festlegen kann man z.B. in D:
- wie oft man Sex pro Woche einem zu steht (in Afganistan stehen einem wohl 2x pro Woche zu :-))
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich? - von Bruno - 20-11-2015, 02:51

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