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Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV, Herbsttagung
#1
Es war wieder einmal soweit, die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hat ihre jährliche Herbsttagung veranstaltet. Man traf sich in Weimar. Als Höhepunkt sprach die Dose vom allseits beliebten BGH:

"Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter des Familiensenats am Bundesgerichtshof, erläuterte die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, wie viel und wie lange Unterhalt nach Trennung und Scheidung zu zahlen ist. Neben dem Ehegattenunterhalt ging es auch um den Betreuungsunterhalt für Mütter, die nicht verheiratet sind. Wenn zum Beispiel eine Studentin Mutter wird, deswegen ihr Studium abbricht und als Verkäuferin arbeitet, soll sie so gestellt werden, als wenn sie ihr Studium abgeschlossen und einen akademischen Beruf ergriffen hätte. Wie der Unterhaltsbedarf ermittelt wird, hängt von den Lebensverhältnissen ab, wie sie sich ohne die Geburt des Kindes entwickelt hätten." Quelle.

Früher hiess es scherzhaft bei der "Frau Doktor": Promoviert wird auf dem Standesamt. Heute kann man wohl "promoviert wird im Kreißsaal" sagen. Zumindest unterhaltsrechtlich. Fiktives Einkommen mal anders.

Wer die Texte der früheren Tagungen sehen will: http://familienanwaelte-dav.de/herbsttagung
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