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Unterhalt neu Berechnung
#7
Da sie zur ARGe gegangen ist, und bei deinem Nettogehalt, würde ich mal davon ausgehen das du nicht den Mindestunterhalt bezahlst. Und es geht hier mit Sicherheit in erster Linie um Unterhalt für das Kind. Dir kann z.B. der Selbstbehalt gekürzt werden wenn du mit jemandem zusammen lebst, was du ja tust. Und ob und wieviel der neue der Ex verdient ist beim KU so ziemlich uninteressant. Im Gegensatz zu dem was deine Perle verdient.

Was du an Angaben abgibst und was nicht ist dein Ding. Wenn die die Unterlagen haben wollen und zur Not einklagen ist das auch Dein Ding.
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Unterhalt neu Berechnung - von dersozialarbeite - 17-12-2015, 16:23
RE: Unterhalt neu Berechnung - von tumi - 17-12-2015, 17:22
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