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Pünktlich zu Weihnachten Post vom JA
#1
4 Jahre lang hat die außer an einer Einsichtnahme meiner H4-Bescheide nichts interessiert... Plötzlich wollen die irgendwelche Nachweise, weiß gar nicht was ich da zurückschreiben soll...  soll ich überhaupt was schreiben ? Beistand seitens der KM besteht nicht.


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#2
Wenn keine Beistandschaft besteht können die ja maximal UVG zurück fordern. Mehr geht die nicht an.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
ich dachte bei H4 laufen keine Schulden auf, also können die doch nichts zurück fordern.
So wie es aussieht wollen die mich nun aus heiterem Himmel als totes Pferd mit irgendwelchen Bewerbungsnachweisen schikanieren.
Egal was man macht, man kann dieses Spielchen eh nicht zu ihrer Zufriedenheit lösen. Also was mache ich ?
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#4
gehe mal davon aus, die wollen dass du denen deine "Bewerbungsbemühungen" nachweist, sind denn irgendwelche genauen Zahlen gefordert?

Aber mal ernsthaft nach 4 Jahren H4 kommt doch bei nem Job eh nicht mehr als Mindestlohn rum und ich glaube kaum dass du davon eher Mindestunterhalt zahlen kannst.

Wenn du Leistungsunfähig bist, dann fallen auch keine Schulden an steht auch so im Gesetz.

Das maximale was dir passieren kann dass die dich vor den Kadi zerren, und wirste dich dort erklären dürfen.
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#5
Ist doch klar, was die wolle:
Entweder Kohle,
ausreichend Bemühungen, die heranzuschaffen oder
Gründe, die dem entgegen stehen.

Such Dir 'n einfachen Job, der den Mindestunterhalt abwirft, zahl den Quatsch, bleib im aufstockenden Bezug und gut is.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#6
Wenn keine Beistandschaft besteht, kann es sich nur um Rückstände aus dem UVG handeln, wie oben schon geschrieben wurde. Ist das so?
Mir scheint, es handelt sich um ein rausgerotztes Standardschreiben, mit dem Versuch, Dich mal vom Hocker zu schubsen und zu gucken, ob es funktioniert.
Solche Rückstände sind normale Forderungen, die man - sofern nicht verjährt - mit Raten zurück zahlen kann, wenn man kann. Wenn nicht, legt man eine e.V. ab. Fertig.
Ich würde denen genauso antworten, wie sie sich in ihrer eigenen Epistel äußerten. Aus irgendwelchen Urteilen, auch wenn es das BGH war, zitieren sie gerne, sofern die Urteile denen in den Kram passen.

Es läßt sich durchaus durchargumentieren, das Du auch bei einem Wohnortwechsel (wer soll den zahlen?) nach 4 Jahren Hartz IV wohl kaum einen Job bekämst, der den entsprechenden Unterhalt möglich machen würde. Die JC steigen mittlerweile den "Kunden" derart auf's Dach, das Dein Nachweis - sofern er notwendig sein sollte - möglich sein dürfte, sich bemüht zu haben. Alleine schon, aufgrund der Vorschläge des JC, die im Versenden aller möglichen Jobangebote sehr fleißig sind.

Ohne Deine persönlichen Verhältnisse zu kennen, würde ich raten, diese Sache - die Du Dir scheinbar nicht selbst zutraust und was auch nicht schlimm ist - einem guten Anwalt anzuvertrauen und gleichzeitig dann die VKH zu beantragen. Vorher würde ich aber noch abwarten, wann Post vom Gericht kommt. Soll das JA erst mal machen.

Es gibt selbst im Unterhaltsrecht durchaus kompliziertere Sachverhalte, die letztendlich zur Urteilsfindung führen, als das was die Sozialpädagogin glaubt zu wissen, nur weil die mal ein Urteul glaubt verstanden zu haben.

Das solche Schreiben noch kurz vor Weihnachten raus gehen, ist nebenbei gesagt - auch wenn es irrelevant ist - schlicht frech. Selbst das Finanzamt kennt den sogenannten Weihnachtsfrieden.

Ich wundere mich gerade, das hier immer mehr sich äußern a la "Zahl halt und such Dir nen Job", als wenn das so einfach wäre. Ob das der Sache hier dann noch dienlich ist, wage ich zu bezweifeln.

Gerade aktuell habe ich hier einen Fall (Vater), mit einer unangenehmen Nachforderung nebst Pfändungsversuchen bezüglich Unterhalt. Jetzt, nach über einem Jahr kämpfen, dreht sich plötzlich die Angelegenheit, ohne jetzt mich lange in den Einzelheiten zu verlieren. "Mein" Anwalt, den ich empfahl hat da tatsächlich gute Arbeit geleistet.

Also Kopf hoch und ran! Dieses Unrechtssystem nur ständig zu bejammern um dann aber den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, in dem man schön buckeln geht für Dritte, nur um Ruhe zu haben, wird sich gerade dann selbstverständlich nie ändern.
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#7
Nach 758 Jahren in diesem Forum und unter Vätern solltest du gewisse Dinge eigentlich besser wissen. Das Jugendamt verklagt dich auf etwas, ob auf Auskunft oder einen Titel geht aus dem Schreiben/Ausschnitt nicht hervor.

Anhand dieses Schreibens wäre mein heißer Tipp, dass doch eine Beistandschaft besteht, auch wenn du davon wohl nichts weißt/wissen willst. Und wer erzählt dir denn, dass keine Unterhaltsschulden auflaufen, wenn du im H4-Bezug bist? Wie gesagt, solltest du inzwischen besser wissen.
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#8
(25-12-2015, 22:02)Skipper schrieb: Such Dir 'n einfachen Job, der den Mindestunterhalt abwirft, zahl den Quatsch, bleib im aufstockenden Bezug und gut is.

Was hat der TE denn gelernt? Und wie ich schon oben schrieb muss man erstmal nen Job finden der den Mindestunterhalt mit abwirft sind ja demnächst auch schon 1320 € netto und ob man die nach so lange Zeit einfach realisieren kann sei mal dahingestellt, ohne jetzt die Vorbildung und Gründe der Langezeitarbeitslosigkeit zu kennen.
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#9
Um Mindestunterhalt zahlen zu können, muss man nur mindestens den Mindestunterhalt verdienen. Bei Mindestlohn sind das bummelig dreißig Stunden Regale auffüllen im Monat. Das geht schon, wenn man denn will. Wenn nicht, schlägt man sich eben mit den entsprechenden Behörden und Gerichten herum.

Alles, wie immer, eine Frage der Entscheidung.
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#10
man kann aber nur anrechnungsfrei 165 € zum eigentlichen H4 dazu verdienen oder hat sich dass neuerdings geändert, also bringt ihm da nen 400 € Job nicht viel. Weil er nicht mehr als 165 € mehr hat. Für alles andere braucht man schon nen Vollzeitjob, und darf Miete und Co auch wieder sleber zahlen.
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#11
Wer schlecht beraten ist oder keine Ahnung hat, der bekommt natürlich auch Probleme oder wird sie nicht los.

Kann man aber ändern:

www.sassi-consulting.de

Es ist schon so, wie sich sage.
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#12
(25-12-2015, 20:51)pudding schrieb: Plötzlich wollen die irgendwelche Nachweise, weiß gar nicht was ich da zurückschreiben soll...  soll ich überhaupt was schreiben ?

Zumindest hier solltest du was schreiben, denn das Ganze ist leider wieder ein mühsames Ratespiel. Dann rate ich mal: Das/die Kind/e erhalten nach wie vor Unterhaltsvorschuss. In Höhe dieses Unterhaltsvorschusses geht der Unterhaltsanspruch ans Jugendamt über.

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass eine Beistandschaft nötig ist, um vom Jugendamt auf Unterhalt verklagt zu werden. Das geht auch ohne Beistandschaft, aber eben nur im Rahmen des gezahlten Unterhaltsvorschusses. Da hier mal der Zeitraum "vier Jahre" genannt wurde, rate ich weiter, dass sich die Unterhaltsvorschusszahlung dem Ende zuneigt, das sind maximal 72 Monate, also sechs Jahre. Gegen Ende zu versuchen sie nochmal, was rauszuholen und das könnte der Grund sein, dass sie nun Altfälle wie deinen nochmal anpacken.
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#13
(25-12-2015, 23:46)p__ schrieb: Es ist ein Irrtum zu glauben, dass eine Beistandschaft nötig ist, um vom Jugendamt auf Unterhalt verklagt zu werden. Das geht auch ohne Beistandschaft, aber eben nur im Rahmen des gezahlten Unterhaltsvorschusses.

Das geht wohl schon, ist aber eher unüblich. Ich würde das an puddings Stelle noch einmal genau prüfen. Ob oder welche Beistandschaften, Titel usw. bestehen und was für Gerichtsverfahren liefen und laufen.
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#14
(25-12-2015, 23:26)McHammer schrieb: man kann aber nur anrechnungsfrei 165 € zum eigentlichen H4 dazu verdienen  oder hat sich dass neuerdings geändert, also bringt ihm da nen 400 € Job nicht viel. Weil er nicht mehr als 165 € mehr hat. Für alles andere braucht man schon nen Vollzeitjob, und darf Miete und Co auch wieder sleber zahlen.

Das geht anders:

Nehmen wir an
404 € Regelleistung
400 € Wohnklo
kein Umgang
---
Bedarf 804 €  

Nehmen wir an
400 € Job
-100 € Grundfreibetrag
-60 € Freibetrag für Erwerbstätige
-289 € KU für 10jähriges Kind
---
0 € anrechenbares Einkommen

Bedarf gegen Einkommen
---
804 € Aufstockung

1204 € Zufluß (400 € + 804 €)
-400 € Miete
-289 € KU
---
515 € zum Verbraten

Also immer noch mehr als nacktes H4
und kein Streß mit Mutti, Kind, Ämtern und Gerichten.
Smile

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#15
Ergänzung.

KU muß tituliert sein, um absetzbar zu sein.
JC drängen grundsätzlich auf Überwindung der Bedürftigkeit,
vereinzelt auf Abänderung der KU-Titel.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#16
(25-12-2015, 23:46)p__ schrieb: Gegen Ende zu versuchen sie nochmal, was rauszuholen und das könnte der Grund sein, dass sie nun Altfälle wie deinen nochmal anpacken.
Ist bei mir auch so geschehen. Die kompletten 6 Jahre UVG hörte ich bis auf die üblichen Unterhaltserhöhungen überhaupt nichts. Mit dem Ende übersandte man mir ein dem TO ähnelndes Schreiben und die Übersicht meiner bis dato aufgelaufenen Schulden. Auch hier das übliche, gesteigerte Erwerbsobliegenheit und ich soll doch bitte Bewerbungsbemühungen vorlegen, sowie Einkünfte mitteilen, andernfalls will man dat übliche.

Pudding, ich beantworte nicht, keine Auskünfte mehr. Denn ob ich Bewerbungsbemühungen vorlege oder nicht. Ob ich meine Einkünfte mitteile oder nicht, ich mach ja trotzdem fortlaufend weiter Schulden. Also, wofür noch antworten?
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#17
Auf mich macht das Schreiben des JA den Eindruck, dass sie sich unsicher geworden sind, wie das Gericht den Antrag bescheidet.
Es geht aus dem Schreiben hervor:
- Das JA hat bei Gericht einen Antrag gestellt, bei dem es um Unterhalt geht
- @pudding hat die Anfrage des Gerichts mit dem Hinweis auf Hartz IV Bezug beantwortet.
- Das Gericht hat @puddings Antwort dem JA zur Kenntnis gegeben.
- Das JA fordert @pudding auf, mehr Auskünfte zu geben.
- Das JA droht damit, beim Gericht auf antragsgemäßen Bescheid zu drängen.

Man fragt sich, was das soll. Bis zum 3. Punkt alles normal. Aber warum interveniert das JA außerhalb des Verfahrens bei @pudding??? Das wäre Aufgabe des Gerichts nach Hinweis auf die vermeintliche Unvollständigkeit der Angaben.

Meine Vermutung geht in Richtung Unsicherheit: Man will am Verfahren vorbei @pudding dazu verleiten, zusätzliche Auskünfte zu geben, bei denen man einhaken kann. Eventuell hat das Gericht dem JA signalisiert, dass der Antrag zurück gewiesen wird aufgrund der vorliegenden Auskünfte.

Fazit: ich würde schön den Mund halten!
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#18
Ich weiss ja nicht, was vorher schon alles lief. Es sieht nicht danach aus, als wäre schon ein Verfahren gewesen oder gar ein Titel (siehe Ratespiel), sonst wäre einfach ein Vollstreckungsversuch dran gewesen und alle Fragen nach Erwerb sind überflüssig. Abhängig davon kann das Jugendamt jetzt auch einfach den Wisch fürs vereinfachte Verfahren raushauen, das kostet die nur einen verlängerten Tastendruck und erbringt schnell einen Titel.

Um Auskünfte wirds nicht gehen, die kriegen sie ohnehin sofort von allen Behörden, z.B. der Arbeitsagentur. Meinem Gefühl nach wollen die einfach schnell noch einen Titel, damit sie die kommenden Jahrzehnte alle zwei Jahre anläuten können (verhinderung Verjährung) und einen Vollstreckungsversuch machen. Könnte ja sein, dass der Pudding mal zum Arbeitsdienst geschleift wird oder eine Erbschaft macht.
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#19
(25-12-2015, 23:46)p__ schrieb: ...rate ich weiter, dass sich die Unterhaltsvorschusszahlung dem Ende zuneigt, das sind maximal 72 Monate, also sechs Jahre. Gegen Ende zu versuchen sie nochmal, was rauszuholen und das könnte der Grund sein, dass sie nun Altfälle wie deinen nochmal anpacken.

das glaube ich auch.

(25-12-2015, 23:48)the notorious iglu schrieb:  Ich würde das an puddings Stelle noch einmal genau prüfen. Ob oder welche Beistandschaften, Titel usw. bestehen und was für Gerichtsverfahren liefen und laufen.

habe ich noch nie gemacht und frage mal ganz blöd: Wie kann ich ohne die KM zu fragen herausfinden ob doch ein Beistand eingerichtet wurde ? Direkt beim JA schriftlich anfragen ? Ich habe ein freundschaftliches Verhältnis und glaube daher kaum dass sie sowas machen würde ohne es vorher zu erwähnen... aber man kann ja nie wissen, gelle

das Einzige was mal mit Justiz vorgefallen ist war, daß ich mal unabsichtlich vergessen hatte dem JA meinen H4-Bescheid zu geben. Sofort kam dann Schreiben des Justizapparats ich solle doch meinen Bescheid dort beim Gericht vorzeigen, mehr war da bisher nicht...
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#20
Beistanschaften werden dir mitgeteilt, ebenso wie eine anwaltliche Vertretung der Ex.
Wenn du den Rest des Lebens von Sozialleistungen leben wirst, ist alles egal, dann kanns dir auch wurst sein, was das Jugendamt jetzt macht, du wirst ohnehin immer unter der Pfändungsgrenze liegen.
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#21
(26-12-2015, 10:38)p__ schrieb: Um Auskünfte wirds nicht gehen, die kriegen sie ohnehin sofort von allen Behörden, z.B. der Arbeitsagentur.

Dann müssten sie auch wissen dass ich wegen gesunheitlichen Problemen in Behandlung bin und daher derzeit vom JC in Ruhe gelassen werde... Arbeitsunfähigkeitsatteste muss ich jedoch nicht regelmässig beim JC abgeben.

(26-12-2015, 10:38)p__ schrieb: Meinem Gefühl nach wollen die einfach schnell noch einen Titel, damit sie die kommenden Jahrzehnte alle zwei Jahre anläuten können (verhinderung Verjährung) und einen Vollstreckungsversuch machen. Könnte ja sein, dass der Pudding mal zum Arbeitsdienst geschleift wird oder eine Erbschaft macht.

einen Titel erwirken ginge problemlos auch bei derzeitiger gesundheitlicher Konstellation ? ok...
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#22
Was Unterhaltstitel angeht, sind Richter wahre Zauberer.
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#23
Leute, was erzählt ihr hier für 'n Unfug.

Das abgelichte Schreiben macht deutlich vom wem es ausgeht und worum es geht.
Ohne Bestandschaft wäre Antrag/Klage der Behörde kaum möglich.
Es wird deutlich von Kindesunterhalt gesprochen.

Das Schreiben ist ein recht wohlwollender Versuch, den Vater auf seine Pflichten hinzuweisen, um einen Beschluß/ein Urteil gegen ihn zu vermeiden.

Ich sehe nur zwei vernünftige Wege, aus der Sache raus zu kommen:
Er erteilt die geforderten Auskünfte, akzentuiert vor allem gesundheitliche Gründe oder
er zahlt mit Titel, Minijob und Aufstockung einfach den Unterhalt.

Anderenfalls wird er vor Gericht komplett 'ausgezogen' und das auch noch auf eigene Kosten.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#24
pudding.

Läßt Du es so laufen, wie hier anempfohlen, dann könntest Du - wenn es gut läuft - mit einem KU-Titel nach Hause kommen, auf den Du kaum Einfluß hattest.

Die Gerichte sind in diesen Angelegeheiten NICHT für große Rücksicht bekannt. Selbst wenn Du Krankheit als Hemmnis angibst, wird man sich das genaustens ansehen und Dich uU in 'angepaßte' Arbeit schicken.

Daher nochmals:
Mach einen KU-Titel, vorzugsweise nach Deinen Wünschen beim Notar, dann suchst Du Dir einen Minijob, bedienst den Titel und gehst in die Aufstockung. Fertig.

Minijobs sind derzeit recht gut zu bekommen. Nimm irgendetwas, besser als Dich den Schergen und 'Killern' des Unterhaltsrechts auszuliefern.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#25
(25-12-2015, 21:39)pudding schrieb: ich dachte bei H4 laufen keine Schulden auf, also können die doch nichts zurück fordern.
So wie es aussieht wollen die mich nun aus heiterem Himmel als totes Pferd mit irgendwelchen Bewerbungsnachweisen schikanieren.
Egal was man macht, man kann dieses Spielchen eh nicht zu ihrer Zufriedenheit lösen. Also was mache ich ?

Die wollen eine Begründung, warum und wie lange noch Du Sozialleistungen beziehen willst anstatt zu arbeiten.

Dann schreib ihnen halt etwas, was sich nach einer Begründung anhört. Auf irgendeinem Stück Papier in Prosa.
Und vergiß nicht darauf hinzuweisen, dass dich die Trennung/Scheidung/Entsorgung als Vater derart traumatisiert hat, dass du in absehbarer Zeit etc. pp........
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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