04-06-2019, 13:11
Es sind doch zwei Kinder? Eins lebt seit dem 1.6. bei dir (Kind A), eins bei der Mutter (Kind B). Stimmt das nun?
Für Kind A kannst du jetzt Unterhalt von der Mutter verlangen. Für Kind B kann die Mutter Unterhalt von dir verlangen, was sie offenbar auch getan hat. Den Unterhalt geltend machen und gegegenbenfalls Unterhaltsvorschuss auszahlen tut das Jugendamt. Im Auftag des Elternteils, bei dem ein Kind lebt. Was ist unklar?
Für Kind A kannst du jetzt Unterhalt von der Mutter verlangen. Für Kind B kann die Mutter Unterhalt von dir verlangen, was sie offenbar auch getan hat. Den Unterhalt geltend machen und gegegenbenfalls Unterhaltsvorschuss auszahlen tut das Jugendamt. Im Auftag des Elternteils, bei dem ein Kind lebt. Was ist unklar?