26-02-2016, 02:17
Könnte es nicht ggf. so sein, dass (ausnahmsweise) von Rechts wegen nicht erwartet werden kann, dass Du in D vor Gericht erscheinst,
weil Du eben Strafverfolgung befürchten musst?
Ich meine es gibt so ein Gesetz (StPO?), dass sinngemäß besagt, dass von Dir, als einer Straftat Beschuldigter, nichts erwartet/verlangt werden darf, was Deine Position im Strafverfahren verschlechtern würde.
FamFG [font=Arial]§ 128 (3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert…, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.[/font]
[font=Arial]Sowas in der Art. Aussage per Telefon. Aussage bei der Botschaft/Konsulat (wobei ich nicht weiß, ob Du die theoretisch in Haft genommen werden könntest, weil völkerrechtlich Botschaften/Konsulate Territorium des jeweiligen Staates sind, oder so).[/font]
weil Du eben Strafverfolgung befürchten musst?
Ich meine es gibt so ein Gesetz (StPO?), dass sinngemäß besagt, dass von Dir, als einer Straftat Beschuldigter, nichts erwartet/verlangt werden darf, was Deine Position im Strafverfahren verschlechtern würde.
FamFG [font=Arial]§ 128 (3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert…, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.[/font]
[font=Arial]Sowas in der Art. Aussage per Telefon. Aussage bei der Botschaft/Konsulat (wobei ich nicht weiß, ob Du die theoretisch in Haft genommen werden könntest, weil völkerrechtlich Botschaften/Konsulate Territorium des jeweiligen Staates sind, oder so).[/font]
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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