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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#6
(26-01-2016, 11:32)p__ schrieb: Sie braucht keine Unterschrift für einen Wegzug. Und ohne gemeinsames Sorgerecht kannst du nicht mal gegen einen Umzug des Kindes klagen.

Richtig!

Deswegen solltest Du meiner Meinung nach als allererstes versuchen, die gemeinsame Sorge zu bekommen.

Eine gewisse Chance besteht mittlerweile, daß Du sie tatsächlich erreichst.

Simon II

Nachtrag zu den Werbekosten:
Sind die 100 km einfache Entfernung oder Hin- und Rückweg? Ich gehe mal von 50 km einfache Entfernung aus. Dann sähe die Berechnung so aus:
Bei Unterhalt zählt nicht die einfache Entfernung wie im Steuerrecht, sondern Hin- und Rückweg. Bei 100 km/Tag wären das also 220 Tage/Jahr x 100 km/Tag x 0,30 EUR/km = 6600 EUR/Jahr oder 550 EUR/Monat, die Du von Deinem Netto-Gehalt abziehen kannst.
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