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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#66
Vor jeder Pfändung musst erst einmal ein vollstreckbarer Titel existieren, z.B. durch Gerichtsurteil oder wenn du freiwillig einen unterschreibst. Beides ist aber noch nicht der Fall, so dass keine Pfändung möglich ist.

Wie lesen die denn die OLG-Unterhaltsleitlinien?
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von p__ - 29-02-2016, 12:37
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 10-08-2018, 12:13
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 03-01-2019, 13:44

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