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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#70
(29-02-2016, 13:25)Einszweidrei schrieb: So wie ich es sehe muss ich immer mindestens 115% bedienen. Oder ich Klage auf Abänderung und dies hat sich dann ggf. nach zwei Jahren wieder erledigt.

Du schreibst, daß das JA vor einiger Zeit neu gerechnet hatte und Du diese neue Summe bezahlt hast.

Dann muß doch über diese neue Summe ein Titel existieren, womit das Urteil obsolet ist.

Oder habe ich da irgendetwas mißverstanden?

Falls nicht, gilt das Urteil weiter und Du mußt die 115% zahlen. In diesem Fall ist die Neuberechnung des JAs uninteressant.

Fazit: Irgendetwas stimmt bei Deinen Angaben nicht!

Bitte schreibe doch mal in der richtigen zeitlichen Reihenfolge auf, wer was wann wie berechnet hat und welche Titel es dazu gibt.

Und wegen 5km mehr einen Rechtsstreit vom Zaune zu brechen solltest Du Dir sehr gründlich überlegen: Das Risiko, daß Du ihn verlierst, ist sehr groß.

Simon II
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