30-05-2016, 17:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-05-2016, 17:06 von Einszweidrei.)
Hallo Forum,
wie angekündigt bzw. angedroht, anbei der Vorschlag vom JA.
Ab dem 01.01.2016 bis 11.11.2032 in Höhe von 110% des jeweiligen Mindestunterhalts.
Befristung hat sie nachträglich reingenommen. Jedoch geht der Titel am 01.01.2016 los? Inverzugsetzung war Ende Januar. Wie dem auch sei.
Der Hammer kommt jetzt. Ich zitiere den Titel, im Grunde das Kleingedruckte.
Rückständige Unterhaltsbeträge sind sofort fällig. Mit den Zahlungen soll zunächst der laufende Unterhalt und dann rückständiger Unterhalt beglichen werden. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Ich bewillige und beantrage die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbaren Ausfertigung an mein Kind zu Händen des gesetzlichen Vertreters.
Ist dieser Passus bei euch auch ähnlich?
Das Fettgedruckte ist sehr übergriffig, fast schon abwertend. Ich werde dies wohl nicht unterschreiben. Sollen sie Klagen und dann gibt es ein Versäumnisurteil. Wer unterschreibt so etwas überhaupt freiwillig? Es ist fast so als ob man(n) seine Menschenrechte abgeben würde.
Zudem bin ich doch auch gesetzlicher Vertreter meines Kindes?
Ansonsten eure generelle Meinung zu dem Titel?
Danke euch
wie angekündigt bzw. angedroht, anbei der Vorschlag vom JA.
Ab dem 01.01.2016 bis 11.11.2032 in Höhe von 110% des jeweiligen Mindestunterhalts.
Befristung hat sie nachträglich reingenommen. Jedoch geht der Titel am 01.01.2016 los? Inverzugsetzung war Ende Januar. Wie dem auch sei.
Der Hammer kommt jetzt. Ich zitiere den Titel, im Grunde das Kleingedruckte.
Rückständige Unterhaltsbeträge sind sofort fällig. Mit den Zahlungen soll zunächst der laufende Unterhalt und dann rückständiger Unterhalt beglichen werden. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Ich bewillige und beantrage die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbaren Ausfertigung an mein Kind zu Händen des gesetzlichen Vertreters.
Ist dieser Passus bei euch auch ähnlich?
Das Fettgedruckte ist sehr übergriffig, fast schon abwertend. Ich werde dies wohl nicht unterschreiben. Sollen sie Klagen und dann gibt es ein Versäumnisurteil. Wer unterschreibt so etwas überhaupt freiwillig? Es ist fast so als ob man(n) seine Menschenrechte abgeben würde.
Zudem bin ich doch auch gesetzlicher Vertreter meines Kindes?
Ansonsten eure generelle Meinung zu dem Titel?
Danke euch