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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
(15-11-2017, 14:19)Einszweidrei schrieb: ... vermutlich dann auch mal über den Nachnamen nachgedacht. ...
Gib Dich hier keiner Illusion hin. Ich war 15 Jahre Verheiratet, beide Kinder sind in der Ehe zur Welt gekommen. Nach der Scheidung hat es keine 3 Monate gedauert und es kam aus dem Kaff, wo wir geheiratet haben ein kurzes Schreiben vom Rathaus, in dem mir erläutert wurde, dass meine damals 9 und 14 Jahre alten Kinder den Geburtsnamen meiner Ex tragen möchten. Meine Ex wiederum wäre so nett, solange zu warten, bis die Kinder den Namenswwechsel erledigt haben, damit DIESE "eine glückliche Familie" sein dürfen.
Laut meiner Rückantwort habe ich vermutlich für den Standesbeamten keine ausreichenden Gründe geliefert (dass ich durch die Vasektomie keine leiblichen Kinder mehr haben werde, dass ich meinen Kindern nie etwas angetan habe (außer natürlich, diese zu verlassen). Dann kam der Bescheid, mit dem Hinweis, dass ich viel Geld in ein aussichtsloses Verfahren stecken könnte und nach weiteren 14 Tagen trugen meine eigenen Kinder nicht mehr meinen Namen.

*** Akte geschlossen ***
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