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Arbeitgeber geheim halten: lohnend ggü. Aufwand?
#8
In diesem Staat kann man als Unterhaltspflichtiger überhaupt nichts geheimhalten. Das ist kein Grund, mit allen Privatinformationen schriftlich um sich zu werfen. Die landen in den Ordnern der Gegenseite und sind für alle Zeiten für die Gegenseite sofort griffbereit. Dieses "griffbereit sein" verleitet zu vielerlei weiteren negativen Folgen. Das können ganz dumme Zufälle sein oder auch geplante Stiche. Ich kenne einen Fall, in dem die Ex durch die schnelle Kenntnis der Firma über einen ihr dort bekannten Arbeitskollegen fortan mit weiteren Informationen über den Vater versorgt wurde, was auf ganz anderen Ebenen zu Nachteilen geführt hat. Ganz leise und legal, ohne Lüge, ohne Anschwärzen. Nur ein Beispiel - Möglichkeiten und Gelegenheiten gibt es viele. Wollt ihr das wirklich ohne Not der Ex mit einer Verbeugung freiwillig vor die Füsse legen?

Was soll es für einen Vorteil bringen, der Gegenseite jede Schwelle zu diesen Informationen zu ebenen? Bloss weil man sich eine Kopie spart? Davon rate ich entschieden ab. Auskünfte an die Gegenseite sind auch durchnumeriert für den eigenen Ordner zu kopieren, damit man auch später noch genau nachweisen kann, was man gesagt und vorgelegt hat. 10cm Farbe eines schwarzen Stiftes? Stimmt, den spart man :-)
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RE: Arbeitgeber geheim halten: lohnend ggü. Aufwand? - von p__ - 31-01-2016, 12:16

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