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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#17
(09-02-2016, 14:22)Bruno schrieb:
(09-02-2016, 14:11)tomtom schrieb: Zu allem Unglück kommt noch hinzu, dass ich eine ETW besitze. Verkauf wäre extrem verlustbehaftet und mit aktuellen Barmitteln nicht auszugleichen. Die Wohnung wäre vermutlich im pfändbar, falls Unterhaltsschulden entstehen.
Wenn deine ETW zwei Eingänge hat, oder diese bautechnisch realisierbar sein sollten könntet ihr diese ja auch in zwei Teile teilen. Ein Teil für die liebe Mami und ein Teil für den Papi. Und um die Kinder kümmert ihr euch dann zusammen. Für die Variante gibt es einen Begriff. Der nennt sich

Der nennt sich? 50/50 Regelung? ;-)

Vergiss es, nachdem Madam eine Nacht drüber geschlafen hat und gemerkt hat, dass dann KU wegfällt, fand sie das ganz doof. Zudem müsste ich dann noch weiter reduzieren, was ich gerne machen würde, aber dann wäre ja "noch weniger" Geld da und der EU/TU würde auch sinken -- also hat sie für sich entschieden, dass das "für die Kinder nix wäre". Ausserdem: auf Dauer unter einem Dach? Ne, das geht wirklich nicht mehr bei uns.

Das wäre auch maximal im Haus gegangen. Die ETW hat 40qm und 50qm Dachterasse. Ist ne Single Wohnung.
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 09-02-2016, 14:31

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