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Auskunftsersuchen des Jobcenters, obwohl Kind bei mir lebt
#6
(16-02-2016, 14:50)karlma schrieb: Als Widerspruch brauchst Du das Schreiben nur bezeichnen, wenn das Auskunftsersuchen als Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung gekommen ist. Ansonsten ist es nur ein netter Briefwechsel.
Die Rechtsmittelbelehrung war natürlich dabei. Schön im gelben Umschlag...  Blush

(16-02-2016, 14:50)karlma schrieb: Im 2. Absatz würde ich darauf hinweisen, dass Du über Deine Pflichten hinaus auch für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommst, solange es bei Dir wohnt. Weiteres wirst Du nicht leisten!
Das klingt gut, mach ich.

(16-02-2016, 14:50)karlma schrieb: Den letzten Absatz würde ich ganz lassen. Das klärt das JC sowieso im Rahmen seiner Aufgaben. 
Ich denke, die Mutter hat Hilfe beantragt und angegeben, dass von Dir für die Tage, an denen das Kind bei ihr ist, kein Geld hergegeben wird. Die Angaben überprüfen sie gerade. 
Geht klar, war auch mehr so ein "leckt mich doch ihr Wixxer"-Absatz Wink

(16-02-2016, 14:50)karlma schrieb: Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.
Genau deshalb frag ich ja hier nach Rat Wink

Vielen Dank. 

Noch jemand irgendwelche Tipps? 

Meint ihr, da kommt Unterhalt auf mich zu? Ich mein, wundern tut mich hier nix mehr...
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RE: Auskunftsersuchen des Jobcenters, obwohl Kind bei mir lebt - von mischka - 16-02-2016, 14:59

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