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Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ?
#31
(22-02-2016, 08:49)Austriake schrieb: Wieso drehst Du das Ganze denn nicht einfach um?
Also wenn es nach mir geht wäre es mir recht den nachehelichen Unterhalt aus zu schließen.
Je nach dem wie man das hin und her rechnet kommen mal bis zu 250 € pro Monat heraus die die eine an die andere Seite zahlen müsste.
Das Ergebnis welche Seite an welche Seite zahlen müsste liegt im Ermessensspielraum des Richters.

Die letzte Nuance der Argumente die für das eine oder das andere Ergebnis spricht möchte ich aus Selbstschutz nicht öffentlich aus rollen.

Aktuell können es sich beide Seiten vor stellen den nachehelichen Unterhalt per Notarvertrag aus zu schließen.

Das was mich da zögern lässt ist folgendes:
- Wir haben Gütertrennung ab Ehebeginn per Ehevertrag.
- Beide haben jeweils ein eigenes Haus im Geburtsland (ich in D).
- Das "Haus" der Frau gehört ihr bereits vor der Hochzeit (Keine Ahnung wer da in einem Grundbuch vergleichbaren Register steht. Ich stehe da jedenfalls nicht drin)
- Mein Haus habe ich während der Ehe alleine gekauft und bezahlt   (stehe auch alleine im Grundbuch)

Der Richter könnte bei seiner Bewertung im Wurst Käse Fall zu dem Schluss kommen das:
- Ein so eine lang abgehangener Gütertrennungsvertrag für sich alleine völlig unangreifbar ist. Aber:

Wenn er messerscharf zu dem Schluss kommt das mein Haus einen Wert von 300 k€ und die Blechhütte meiner Ex hat einen Wert von 1 € (in Worten: ein Euro) hat. Das wäre doch voll fies und motiviert doch sicherlich zur Suche nach Möglichkeiten für einen Transfer zur Dame. Da muss doch für die Dame was zu machen sein.

- Wenn nun noch ein je nach Betrachtung zu Lasten der Frau ein einseitiger Verzicht in irgend einer Fantasiehöhe auf nachehelichen Unterhalt dazu kommt dann würde wohl möglich auch die Gütertrennung mit dem Ausschluss des nachehelichen Unterhalts für nichtig erklärt werden.

Das ist ein von mir befürchteter Verlauf der mich zögern lässt einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht zu akzeptieren bzw. zu forcieren.

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach :-))
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RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 13:36
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von ohne mich - 22-02-2016, 22:13
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 21:45
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 22:24

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