07-04-2016, 14:28
Der Anwalt hat es gut fomuliert: "Verbindlichkeiten müssen tatsächlich entstanden sein, damit Sie sie beim Endvermögen berücksichtigen können." Ansonsten sind das fiktive Kosten aufgrund späterer Eigentumsumwandlung.
Und so würde ich auch in die Verhandlung gehen.
Und so würde ich auch in die Verhandlung gehen.