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"Recht" auf Auskunft
Rechne damit, dass diese verlogenen Pfeifen dir erst mal keinen Pflichtverteidiger beiordnen wollen. Der ist dir aber beizuordnen: Urteil LG Bielefeld vom 10.11.2011 - 8 Qs 563/11, FamRZ 2012, 1175.
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Aktenzeichen XXXX

Einschreiben an XXX


Sehr geehrte XXX

In der o.e. Sache bestreite ich den von Ihnen dargelegten Sachverhalt bzw. eine Täterschaft. Das Verfahren ist einzustellen.
Weiterhin ist mir in casu gemäss Art 6 EMRK ein Verteidiger meiner Wahl zu stellen und vorgängig Akteneinsicht zu gewähren.

Sollte mir dieses verweigert werden, werde ich ohne weitere Mitteilung einen Anwalt damit beauftragen, die Verletzung von Art 6 EMRK zu rügen.

Das geht mir dann runter wie Öl.

Mit vorzüglich verachtungsvollen Grüssen

XXX

So ein Schreiben ist ein richtig schönes "Geschenk" für eine Quoten-Staatsanwältin.
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