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"Recht" auf Auskunft
Ich habe nun 14 Tage zeit um zu sagen, ob ich schuldig bin oder nicht.
Im Grunde bin ich ja schuldig, da ich ihm ja angedroht hatte, dass ich den unterhalt so lange ei stellen werde, bis er mir den Nachweis liefert in vorm von den zeugnissen. Diese habe ich bis heute noch nicht. Er hat das Geld ebenfalls nicht. Da aber nich der title existiert, bin ich ja lt. Deutschem Recht schuldig
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(27-09-2018, 23:16)fragender schrieb: Ich habe nun 14 Tage zeit um zu sagen, ob ich schuldig bin oder nicht.

Als Beschuldigter musst du gar nichts sagen
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Zitat:Im Grunde bin ich ja schuldig, da ich ihm ja angedroht hatte, dass ich den unterhalt so lange ei stellen werde, bis er mir den Nachweis liefert in vorm von den zeugnissen. Diese habe ich bis heute noch nicht. Er hat das Geld ebenfalls nicht. Da aber nich der title existiert, bin ich ja lt. Deutschem Recht schuldig

Hä? Lies Dich doch bitte mal ein, was die Voraussetzungen für eine Verurteilung sind. Und "p" hat doch oben schon erklärt, was passieren wird. Kopfschüttel.
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....und nicht vergessen die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeibeamten, der da aus privaten Motiven heraus handelt.
Eventuell wäre sogar eine Strafanzeige gegen den Polizeibeamten wegen Vortäuschung einer Strafttat zu erwägen...

Bringt zwar nix, macht aber Arbeit und Ärger.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Ich habe das Gefühl, du hast den Frust mit Alkohol bekämpft. Das wäre grandios falsch, wenn es so gewesen ist. Von solchen Reaktion musst du konsequent weg. Du hast dich überhaupt erst selber in den Frust gejagt, obwohl die Anzeige eine sehr positive Entwicklung ist, ein weiterer Sargnagel zu einer Unterhaltsverwirkung. Produziere doch nicht selber den Frust und Probleme. Kurzfristig kann ich dir nur raten, was ich im Thread schon oft gesagt habe: Bei so viel Instabilität solltest du Beurteilung und Reaktionen immer einem Dritten überlassen, z.B. dem Anwalt. Damit erreicht du mehr Distanz und bekommst Luft, um die Probleme auf deiner Seite anzugehen. Das Kind kannst du nicht ändern, aber bei dir kannst du einiges ändern.
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(28-09-2018, 10:11)p__ schrieb: Bei so viel Instabilität solltest du Beurteilung und Reaktionen immer einem Dritten überlassen, z.B. dem Anwalt. Damit erreicht du mehr Distanz und bekommst Luft, um die Probleme auf deiner Seite anzugehen. Das Kind kannst du nicht ändern, aber bei dir kannst du einiges ändern.

Gibt es in Deiner Nähe einen Väteraufbruch für Kinder (VaFK) oder eine andere Väterselbsthilfegruppe?

Wenn ja, dann melde Dich DRINGEND bei ihr!

P hat völlig recht, daß Du Beistand brauchst; und wenn es nur dazu ist, daß Du Dich "ausheulen" kannst bei Leuten, die Deine Situation verstehen und unter Umständen vergleichbares selbst durchgemacht haben.

Simon II

(27-09-2018, 23:16)fragender schrieb: Da aber nich der title existiert, bin ich ja lt. Deutschem Recht schuldig

Den Satz verstehe ich nicht:

Wie kannst Du "schuldig" sein, wenn kein Titel existiert?

Oder habe ich etwas mißverstanden?

Simon II
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Ich denke, das "nich" soll nicht "nicht" bedeuten, sondern "noch". Es existiert also ein Titel, was ja auch aus dem Vortext hervorgeht.
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(28-09-2018, 13:12)Theo schrieb: Ich denke, das "nich" soll nicht "nicht" bedeuten, sondern "noch". Es existiert also ein Titel, was ja auch aus dem Vortext hervorgeht.

Könnte stimmen; danke für den Hinweis!

Simon II
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@Simon II: sorry, hatte mich vertippt. Ja, es existiert ein Titel. Darum rege ich mich ja auch auf.

Wenn ich euch richtig verstehe, dann sollte ich mich freuen, dass mich das eigene Kind anzeigt... juhu.

Bin euren Rat gefolgt und habe einen Termin bei einem Anwalt vereinbart. Dieser wird aber erst nächsten Monat stattfinden. Stand heute habe ich diesen Monat keinen Unterhalt bezahlt. Daher ja auch die Anzeige. Was mich wundert, da er ja pfänden hätte können. Was er aber nicht tat. Der fährt die gleiche Schiene wie meine ex. Mit allen Mitteln mich in den Bau zu bringen.
Sollte ich eurer Erfahrung nach den aktuellen Monat nach überweisen und den nächsten dann auch pünktlich oder soll ich dem Gericht oder dem gegnerischen Anwalt (Inkasso bevollmächrigter) vorschlagen, dass ich denen das Geld überweise mit dem Hinweis, dass ich dieses Geld ggf. Zurückverlangen werde?
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Ein Titel hat in einem Strafverfahren zur Unterhaltspflichtverletzung überhaupt nichts zu sagen. Zwingend Voraussetzung ist, dass der Richter sich nicht auf frühere zivilrechtliche Verpflichtungen verlassen darf, sondern eine eventuelle Unterhaltspflicht selber und neu ermitteln muss. Man muss dir nachweisen, dass du tatsächlich unterhaltspflichtig warst, ganz egal was in einem Titel stand.

Zitat:Wenn ich euch richtig verstehe, dann sollte ich mich freuen, dass mich das eigene Kind anzeigt... juhu.

Du solltest dich freuen, dass dein Kind Dinge unternimmt, die dir in Wirklichkeit gar nicht schaden, sondern seine eigenen Unterhaltsansprüche erschüttern.

Mach jetzt keine Aktionen, sondern gibt die Sache am Anwalt in die Hände.
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Also den nächsten Monat auch nicht überweisen?
Termin beim Anwalt ist halt erst am 08.10. Ich müsste ja laut Titel zum 01.10 überweisen. Darum frage ich so blöd
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Doch, natürlich überweisen. Es besteht ein Titel, aus dem heraus jederzeit gepfändet werden kann.

Letztendlich entstehen Dir damit nur Zusatzkosten. Zahlen musst Du auf jeden Fall, solange der Titel nicht aus der Welt ist.
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Gültiger Titel = zahlen.
Hinsichtlich der Anzeige ist es aber irrelevant, ob du jetzt zahlst oder nicht.
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Also, dann zahle ich den laufenden Monat und pünktlich zum nächsten Monat. Die Anzeige soll dann der Anwalt nehmen und zum Anlass nehmen den u ter halt auf 0 zu setzen. Läuft das wieder vor dem FamFg oder diesmal vor dem Amtsgericht?
Ich frage deshalb, da ich ja in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen müsste, oder?
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Ein Familiengericht ist nur eine Abteilung im Amtsgericht. Lass den Anwalt die Abänderungsklage auf 0 prüfen. Dafür brauchst du den sowieso, denn es herrscht Anwaltspflicht.

Unterhaltspflichtverletzung wird auch im Amtsgericht verhandelt, Abteilung Strafrecht. Da aber 95% aller Anzeigen gar nicht zur Verhandlung kommen, sondern schon vorher eingestellt werden braucht dich das jetzt nicht zu kratzen.
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(28-09-2018, 19:56)fragender schrieb: Also, dann zahle ich den laufenden Monat und pünktlich zum nächsten Monat. Die Anzeige soll dann der Anwalt nehmen und zum Anlass nehmen den u ter halt auf 0 zu setzen. Läuft das wieder vor dem FamFg oder diesmal vor dem Amtsgericht?
Ich frage deshalb, da ich ja in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen müsste, oder?

Lass mal den Strafverteidiger aus dem Spiel. Du hältst einfach den Mund und verweigerst die Aussage. Wenn die Polizei anruft legst Du auf und natürlich kommst Du ohne Anwalt niemals zu einer Einvernahme.

Wer aussagt, wird verurteilt. Zitat eines bekannten Strafverteidigers in der Schweiz. Fahre mal etwas den allgemeinen Stress runter und beruhige Dich, am besten ohne Alkohol.

PS: Und zahlen würde ich nicht. Das Geld könnte am Ende futsch sein.
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Solltest du wegen Unterhaltspflichtverletzung vernommen werden, gehst du dorthin, sagst absolut nichts zur Sachen, holst dir nur das Aktenzeichen ab und nimmst dann Akteneinsicht.
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(27-09-2018, 22:27)p__ schrieb: Erstmal ist es bei der Staatsanwaltschaft. Die werden es selbstverständlich einstellen. Und anschliessend ist diese Anzeige eine weitere Patrone zur Unterhaltsverwirkung. Frei Haus geliefert. Das Beste, was passieren konnte

P, leider muss ich Deinen Traum vom "Rechtsstaat" ein wenig trüben. Ich habe ein nettes Schreiben einer Staatsaanwältin bekommen, die den Traum meines ältesten Kindes Realität werden lassen möchte.
In der Anklageschrift ist zu lesen:"Obwohl der Angeschuldigte diese Pflicht kannte und aufgrund seiner Wirtschaftlichen Verhältnisse, wenigstens aber bei zumutbarem Einsatz seiner Arbeitskraft , zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in Lage gewesen wäre.... nur teilweise nach.
...strafbar als gemäß par. 170 StGB.

Tja, ich werde wohl in der nächsten Zeit Urlaub in ei er kleinen Zelle machen. Also nicht wundern, wenn von mir erstmal nichts mehr kommt.

Ah, hab nochmal alles gelesen. Ich gehöre wohl zu den Glücklichen 5%, bei denen es zur Verhandlung kommt
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[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Und jetzt ? Beweise ????????????????????????????????????????????????????????????...
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Nicht nervös werden. Es gibt in der Tat Staatsanwältinnen, vor allem Junge, die da noch Eifer hineinsetzen, aber nach den ersten Fällen sehr bald zurechtgestutzt werden.

Ist das auch wirkliche eine Klageeröffnung oder doch nur ein Strafbefehl? Das ist auch so ein Trick. Wenn die Klage läuft, hol dir den Pflichtverteidiger, der dir dafür zur Verfügung gestellt werden muss.
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Als Überschrift steht:"Anklageschrift".

@arminius: als beweismittel ist der Vergleich aufgeführt. Was auch recht lustig zusätzlich ist, dass heute auch noch die Kontopfändung im Briefkasten lag. Das komplette Jahr, als die Mutter das Geld bekommen hat, wurde nicht aufgeführt und somit wird davon ausgegangen, dass ich keinen Unterhalt bezahlt habe. Stimmt zwar nicht, aber nachdem ich letztes mal schon mehrmals falsch gepfändet wurde wundert mich nichts mehr in diesem Land
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Dann hast du leichtes Spiel. Die Staatsanwältin ist ganz offensichtlich so strunzdumm, dass sie nicht einmal die allerersten Voraussetzungen für eine Unterhaltspflichtverletzung kennt bzw. in der Lage war, sie nachzulesen.
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@p...hat alles gesagt.
Erstmal schauen ob die Anklageschrift zugelassen wird...Keine Berechnung oder ähnliches...keine möglichkeit auf Verurteilung.
Hätte, Würde, Wäre, Könnte u.s.w...interessieren hier nicht.

Welches Amtsgericht ?
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Was auch merkwürdig ist. Ist eine Woche Frist normal? " Sie können innerhalb 1 Woche die Vorname einzelner Beweiserhebung.... Zeugen, ... Bestellung eines Verteidigers
...bei schriftlichen Erklärungen genügt es zur Frist Wahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr ....gewahrt, wenn die Erklärung ....bei Gericht ein geht. "

(19-02-2019, 23:29)Arminius schrieb: Welches Amtsgericht ?

Böblingen
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Ja...eine Woche ist üblich...habe gerade in meine umfangreichen Anklageschriften geschaut.

Beantrage Akteneinsicht mit Verlängerung der Frist...oder...

da ich mir bei dir nicht sicher bin ob Du standhalten kannst...kannst Du auch einen Anwalt (Fachanwalt für Strafrecht)  beauftragen der sich als Pflichtverteidiger beiordnen lassen kann.

Die Anklageschrift selber ist ja noch nicht zugelassen...
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