28-06-2017, 14:05
Das ist ein Schritt. Auskunft und Titelherabsetzung geht in einer Klage. Ich würde keinen Cent mehr zahlen als unumgänglich ist. Die Unterhaltssätze sind sowieso irre hoch und mit der Unlust des Vaters, wenigstens die wenigen verbleibenden Rechtskrümel zu nutzen, rechnet doch das ganze Abkassierergesockse. Ich würde kühl, aber knallhart und äusserst konsequent ausreizen, was ich habe.
Umgekehrt gibts keinen Tag Gnade. Sofort verklagt, sofort verurteilt, rückwirkend zur Auskunftsanfrage, jeder Pflichtige kennt das.
Aber es ist deine Entscheidung.
Umgekehrt gibts keinen Tag Gnade. Sofort verklagt, sofort verurteilt, rückwirkend zur Auskunftsanfrage, jeder Pflichtige kennt das.
Aber es ist deine Entscheidung.