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Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung
#1
Hi es kommt ja oft dann doch so wie es im miesesten Fall zu erwarten war. Kurz zu meiner Frage: Ich bin arbeitslos geworden kann aber dennoch auch mit dem Arbeitslosengeld den Mindestunterhalt zahlen und eine Neuberechnung des Titels würde auch über dem Mindestunterhalt liegen. Ist hier die Einberechnung einer Abfindung in Ordnung um weiterhin den alten wesentlich höheren Unterhalt zu bekommen? Besteht hier eigentlich erhöhte Bewerbungs- und Einkommenspflicht solange Mindestunterhalt eh gezahlt wird und vom JA auch berechnet wird?
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#2
Der BGH hat im Urteil vom 18.04.2012, Az.: XII ZR 66/10 die gesamte Abfindung des Unterhaltspflichtigen den Kindern zugespochen. Die Abfindung ist als Grundlage für Unterhaltszahlungen komplett einzusetzen.

Dass du in einem neuen Job aber -in Grenzen- etwas weniger verdienst, ist tendentiell hinzunehmen.
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#3
Ok, also lasse ich den Titel neu berechnen und warte ab. Solange es über dem Mindestunterhalt liegt besteht keine erhöhte Erwerbsverpflichtung usw. Dann sollte die Abfindung auch erst mal nicht mit einberechnet werden. Ich werde da hart sein und nichts anderes annehmen.
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#4
Mir (eigentlich meiner Hexe) wurde erklärt, dass eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit nicht besteht, soweit 100 % DDT bezahlt wird.

Habe aber neulich auch andere OLG-Entscheidungen gesehen - wie immer Willkür!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Es besteht zwar keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit nach §1603 BGB Abs. 2, aber im Endeffekt kommt es auf dasselbe heraus. Man darf nämlich auch nicht einfach so sein Einkommen verringern und deshalb weniger zahlen. Vermögen muss gewinnbringend angelegt werden um Einkommen und damit Unterhalt zu maximieren, Immobilien müssen gewinnbringend vermietet werden um Einkommen und damit Unterhalt zu maximieren, die Arbeitskraft muss gewinnbringend verwertet werden, um Einkommen und damit Unterhalt zu maximieren. Wer als Ingenieur aufhört und als Klempner anfängt, kann sich nicht darauf berufen, jetzt halt weniger zu verdienen und deshalb weniger Unterhalt zahlen zu können.

Zwei verschiedene Dinge:
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit: Alles unternehmen, um Unterhalt zu zahlen.
Schlechter verdienen: Unterhaltssenkungen verweigert bekommen.
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#6
Deprimierned was man so hier liest, deswegen war ich auch 3 Jahre lang nicht hier. Dennoch Danke für die Antworten. Ich poste mal wie es gelaufen ist, wenn's durch ist. Mal ne andere Frage auch sehr wichtig gibt es irgendeinen Trick nen Konto für Kids einzurichten und da große Geldsummen zu parken ohne das Ma das mitbekommt. Bekommt sie es mit ist das nämlich alles recht schnell (in Minuten habe ich so schon 15 Tausend Euro an Ma gegeben und nie mehr wieder gesehen) bei Ihr.
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#7
(11-05-2016, 11:29)Tigerfisch schrieb: Mal ne andere Frage auch sehr wichtig gibt es irgendeinen Trick nen Konto für Kids einzurichten und da große Geldsummen zu parken ohne das Ma das mitbekommt. Bekommt sie es mit ist das nämlich alles recht schnell (in Minuten habe ich so schon 15 Tausend Euro an Ma gegeben und nie mehr wieder gesehen) bei Ihr.

So etwas geht vielleicht, wenn es weder dein, noch ein Konto der Kinder ist. Für die Eröffnung eines Kinderkontos wirst du die Unterschrift der Mutter brauchen und dann weiß sie auch davon. Wenn es dein Konto ist, wird es möglicherweise gepfändet, wenn du mit dem Unterhalt mal nicht auf dem Laufenden bist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#8
Ok ich dachte es mir eh schon ich kann die Millionen nicht für Anna parken und werde einfach mal davon leben müssen, kein Hartzgeld kein nichts. Einfach zu sparsam gelebt ich Idiot, im nächsten leben fahre ich Ferarri auf pump.
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#9
(12-05-2016, 09:28)raid schrieb:  Warum auch nicht.

Weil der Steuerzahler nur ungern für den Lebensunterhalt von Leuten aufkommt, die ihr Vermögen vorher verschenken.

Das Ganze geht nur, wenn Tigerfisch kein Hartz IV in Anspruch nimmt. Tut er das, dann greift der Staat sehr wohl auf das geschenkte Vermögen zu, und zwar bis zu 10 Jahren nach der Schenkung.
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#10
Es ist gar kein Problem, eine Geldanlage für Kinder zu eröffnen. Beide sorgeberechtigten Eltern haben zwar generell eine Vollmacht über diese Anlagen (egal, von wem sie stammen), aber das Geld der Kinder bleibt das Geld der Kinder, die Eltern dürfen das nicht mehr für sich verwenden. Nur für das Kind selbst: Der Führerschein, Auslandsaufenthalt etc. - nicht jedoch für den Lebensunterhalt des Kindes. Werden Gewinne aus diesem Geld erzielt, sind sie ganz normal zu versteuern (Abgeltungssteuer), die Kinder haben auch denselben Freibetrag wie Erwachsene. Auch das ist einfach.

Soweit die Theorie. In der Praxis gelingt es wie üblich Müttern sehr leicht, das Geld doch verschwinden zu lassen. Oder "im Namen des Kindes" für Schwachsinn zu verschwenden. Diebstahl ist ein leichtes und selten geahndetes Delikt innerhalb des Mutter-Kind Verhältnisses. Hat die sogenannte Mutter meines grossen Kindes auch problemlos hinbekommen, still und leise, interessierte niemand.

Deshalb bringt es mehr, das Geld selbst anzulegen und später dem volljährigen Kind mal zu überreichen. Selbstverständlich gehört dieses Geld bis dahin rechtlich auch dem Elternteil, man kann es nicht in einen bestimmten Zweck hineinzwingen und zählt uneingeschränkt als Vermögen des Elternteils.
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#11
Letzendlich geht es bei den meisten Kindesbesitzerinnen vor allem nur darum, Kohle, Kohle und nochmals Kohle. War bei mir auch nicht anders. Und so ein Kind ist da sehr praktisch, kann frau dann immer schoen als Durckmittel, Entschuldigung oder Mitleidserreger einsetzen. So erschliessen sich fuer eine Frau sehr viele Einnahmequellen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
Mal ne Rückmeldung. Antrag auf Neuberechnung des Unterhaltes liegt dem Beistand seit Monaten vor. Reagiert hat er bis jetzt nicht. Ich habe angerufen, Beistand ist im Urlaub und Vertretung meinte wir sind total überarbeitet, haben Sie bitte Geduld. Ich sagte: Ich zahle dann ab jetzt nur noch Mindestunterhalt. Vertreter des Beistandes sagte: Das ist in Ordnung, dann wird neu berechnet und eventuell müssen Sie dann nachzahlen. Da ich aber gut rechnen kann wird es keine Nachzahlung geben. Auch noch interessant: Ich habe mein Einkommen Eides-staatlich erklärt ohne Kopien vorzulegen und angeboten die Originale persönlich vorzulegen, falls erwünscht. Vertreter des Beistandes meinte ich müsse Kopien aller Einkünfte umgeschwärzt vorlegen. Ich denke das ist Humbug. Originale mus ich bei Bedarf und Wunsch vorlegen um meine Angaben zu belegen aber komplette Kopien wohl nicht. Habt Ihr da Erfahrungen gemacht?
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#13
Lege ihnen die Belege geschwärzt vor und warte ab, ob sie deswegen tatsächlich vor Gericht ziehen wollen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
Ich bin mir nicht sicher, aber es muß eigentlich ausreichen seine Angaben mit den Originalen persönlich zu belegen. Der Beistand kann sich dann gerne Notizen machen, daß er die Angaben anhand von Originalen überprüft hat. Das ist zur Zeit mein Weg. Mich interessiert ob jemand schon einmal diesen Weg gegangen ist. Grundsätzlich sind in allen Kopien von Original Dokumenten viele Angaben enthalten die im Laufe der Jahre zu Schwierigkeiten führen - fiktives Einkommen wird berechnet wegen Zinseinkünften auf der Einkommensteuererklärung usw. Jeder weiß das vor 5 Jahren noch Zinsen zu bekommen waren. Jetzt ist das aber bei max 1%, eher sogar bei 0,5%. Deswegen halt keine Originalkopien mit allen Angaben mehr an den Beistand und ich denke das ist legitim. Ich werde Rückmelden.
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#15
Du bist zur Auskunft verpflichtet, nicht mehr. Du musst nicht auch noch beweisen, was du zur Auskunft gibst.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
Hallo Tigerfisch,
keine Ahnung, wie Du darauf kommst, Originale vorlegen zu müssen!

Ich habe das beim FG und JA immer so gehalten:

- Original kopiert,
- alles geschwärzt, was die nichts angeht (also z.B. Arbeitgeber, Krankenkasse, Steuernummer, Gehaltskonto etc.),
- von der geschwärzten Fassung eine Kopie gemacht,
- und die dann zugesendet.

Heute geht das super einfach am Rechner.

Simon II
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#17
Super Tip. So mache ich es dann jetzt auch. Ich schwärze alles unrelevante oder für die Zukunft kritische am PC und schick es los an den Beistand.
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#18
Selbst wenn die Behörden ohnehin alle Daten über einen Unterhaltspflichtigen zusammklauben können, wenn sie wollen - dann sollen sie es auch tun und sich die Mühe selbst machen, anstatt nur Fragebögen zu verschicken.

Wie "p" immer so richtig sagt: maximale Kosten und Schwierigkeiten verursachen!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
(24-07-2016, 14:51)Austriake schrieb: Selbst wenn die Behörden ohnehin alle Daten über einen Unterhaltspflichtigen zusammklauben können, wenn sie wollen - dann sollen sie es auch tun und sich die Mühe selbst machen, anstatt nur Fragebögen zu verschicken.

Eben!

(24-07-2016, 14:51)Austriake schrieb: Wie "p" immer so richtig sagt: maximale Kosten und Schwierigkeiten verursachen!

Richtig!

Und meine Erfahrung ist: Das wirkt sehr oft! Auch JAs haben i.d.R. nur wenig Lust, sich mit renitenten Vätern herumzuärgern. Je mehr Schwierigkeiten Mann macht, um so größer ist die Chance, von den JAs in Ruhe gelassen zu werden.

Simon II
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