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Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung
#5
Es besteht zwar keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit nach §1603 BGB Abs. 2, aber im Endeffekt kommt es auf dasselbe heraus. Man darf nämlich auch nicht einfach so sein Einkommen verringern und deshalb weniger zahlen. Vermögen muss gewinnbringend angelegt werden um Einkommen und damit Unterhalt zu maximieren, Immobilien müssen gewinnbringend vermietet werden um Einkommen und damit Unterhalt zu maximieren, die Arbeitskraft muss gewinnbringend verwertet werden, um Einkommen und damit Unterhalt zu maximieren. Wer als Ingenieur aufhört und als Klempner anfängt, kann sich nicht darauf berufen, jetzt halt weniger zu verdienen und deshalb weniger Unterhalt zahlen zu können.

Zwei verschiedene Dinge:
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit: Alles unternehmen, um Unterhalt zu zahlen.
Schlechter verdienen: Unterhaltssenkungen verweigert bekommen.
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RE: Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung - von p__ - 10-05-2016, 20:16

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