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Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII
#4
Die Frage nach dem "Auskunft geben müssen" Jahre nach einer Scheidung kommt immer wieder, sollte wohl in die faq. Ich bin jetzt zu faul, die exakte gesetzliche Begründung rauszusuchen (bitte such selbst mal im Forum), stand schon in mehreren Threads, aber dem Auskunftsersuchen des Sozialamts musst du nachkommen. Die Ausnahmen sind sehr eng gefasst. Auch denn, wann keine Unterhaltspflicht mehr entstehen kann.

Das überrascht auch Männer immer wieder, deren Ex Jahrzehnte nach der Scheidung zum Pflegefall wird und öffentliche Leistungen in Anspruch nimmt. Auch dann werden routinemässig die schon lange geschiedenen Exmänner mit Auskunftsersuchen abgeklappert.
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RE: Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII - von p__ - 05-06-2016, 21:15

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