28-07-2016, 10:57
(28-07-2016, 08:10)Austriake schrieb: Kann man die Zahlungen vorübergehend einstellen unter dem Vorbehalt der Neu-Entscheidung?
Es ist ja das Risiko der Überzahlung nicht auszuschliessen, da die Berechnungen des Anwalts grob falsch sind.
Meine Güte: Er zahlt ja nur den niedrigen Unterhalt, der ja tituliert ist.
Die höheren Forderungen warden ja erst verhandelt, die zahlt er ja noch gar nicht.