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Unterhaltsberechnung
#1
Verdienst  1800 Euro
Kind 1         355 Euro    16 Jahre aus 1.  Ehe
Kind 2          355 Euro    14  Jahre aus 1. Ehe

wieder verheiratet Kind 3 aus 2. Ehe ist 6 Jahre alt

Titel ist 100 Prozent unbefristet DDT

Kann ich gerichtlich eine Änderung des Titels bewirken?
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#2
Grund, um es zu versuchen hast du. Aber setze nicht zu viel Hoffnung hinein. Da du wieder verheiratet bist, wird dir der Selbstgehalt um bis zu 25% gekürzt. Du wirst auch gefragt werden, wieso du bisher anstandslos gezahlt hast.

Was ist mit freiwilliger Änderung des Titels? Schon die Gegenseite gefragt?
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#3
Beide Kinder lehnen mich als Vater ab, es gibt inzwischen wieder einen "neuen" Vater.
Die Gegenseite will immer mehr Geld haben, ich soll nur noch mehr Geld geben.

Wird bei der Berechnung das letzte Jahr an Einkommen genommen?

Bisher war der Unterhalt nicht so hoch, darum habe ich bezahlt und das dritte Kind war noch keine 6 Jahre alt.
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#4
  • Geht es um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Elternunterhalt?
  • Kindesunterhalt
  • Wie alt sind die Kinder, bei wem leben sie? Wenn sie volljährig sind: Sind es privilegierte Unterhaltsberechtigte, d.h. besuchen sie noch eine allgemeinbildende Schule?
  • 16 Jahre, 14 Jahre leben bei der Ex   6 Jahre lebt bei mir
  • existieren bereits neue oder alte Unterhaltstitel, Gerichtsurteile, Vereinbarungen?
  • alte Unterhaltstitel der beiden Großen
  • Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen aller Beteiligten? Wie wird es erwirtschaftet, Selbständigkeit, lohnabhängige Arbeit, Rendite, Unterhalt, Renten?
  • 1800 Euro lohnabhängige Arbeit
  • Was verlangt der Unterhaltsberechtigte, was bietet der Unterhaltsverpflichtete?
  •                                Geld                                                  Geld
  • Wird bereits etwas bezahlt, wenn ja wieviel? Existieren Rückstände oder eine Überzahlung?
  • 710 Euro für beide Großen   Nein keine Rückstände
  • Fliessen irgendwelche Sozialleistungen zu einem der Beteiligten?
  • Nein
  • Wird Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt gezahlt? Seit wann?
  • Nein
  • Besteht eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten? Gab es andere Anspruchsübergänge, z.B. zum Jobcenter?
  • VP bei den Großen
  • In welchem Stadium befindet sich der Sachverhalt? Überlegung, Gespräch, vor einer Klage, anhängige Klage, abgeschlossenes Verfahren? Sind bereits Anwälte eingeschaltet?
  • Überlegung  Keine Anwälte
  • Wie ist das Verhältnis der Beteiligten untereinander, sind Gespräche möglich, begegnet man sich nur noch über Anwälte?
  • Man begegnet sich nur noch über Anwälte in anderen Verfahren
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#5
raid schrieb:

den Grundsicherungs- bzw. SGBII-Anspruch nach vorheriger Ermittlung des Bedarfs deiner Familie - also inkl. Frau, Kinder und deiner einer - ermitteln.

Wie ermittle ich den Bedarf bzw Grundsicherungsbedarf?
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#6
*]Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen aller Beteiligten? Wie wird es erwirtschaftet, Selbständigkeit, lohnabhängige Arbeit, Rendite, Unterhalt, Renten?
[*]1800 Euro lohnabhängige Arbeit


Bin jetzt arbeitslos und bekomme 1100 Euro
Meine Frau hat 950 Euro.

Reichen diese Angaben für eine Berechnung hier?
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#7
Arbeitslosigkeit wird erst einmal als vorübergehender Zustand gewertet und rechtfertigt keine Abänderung. Und nach ein paar Monaten, wenn es sich nicht mehr als vorübergehend wegwischen lässt, wird dir unterstellt, du würdest dich nicht intensiv genug auf alle nur erreichbaren Jobs bewerben, deine Arbeitslosigkeit wäre "selbstverschuldet" und dürfte nicht "zu Lasten der Kinder" gehen. Du würdest schliesslich einer "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" unterliegen und hättest nicht substantiiert dargelegt, der zu genügen.

Die Chancen auf Abänderung stehen wie vorher. Du kannst ja mal einen Verfahrenskostenhilfeantrag dafür stellen, das ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden und ist kostenlos.
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#8
Gut ist, dass Du nun realistische und düstere Szenarien hast. Demzufolge, kann es nicht schlimmer werden. Die theoretische Chance einer Abänderung des Status Quo ist also da. Bleibt es so wie es ist, belibt es untragbar und weckt im Laufe der Zeit neue Begehrlichkeiten, somit wird es irgendwann unerträglich und die Frage kommt neu auf.

Also würde ich die Angelegenheit tatsächlich einem bissigen Anwalt übertragen. Der kommt mit dem Thema PKH und dessen Beantragung sowieso von alleine. Laß es nicht unversucht!

Ich hatte letztens den Fall, dass ein JA ohne lange herum zu zucken, 86% der DDT feststellte. Dann weisen die zwar auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit etc. hin, aber nur um Angst zu machen.

Bei einer Titelabänderung ist es zwar etwas schwerer und Du musst aktiv werden, aber es ist notwendig! Zumal ganz nebenbei der Effekt ganz wichtig ist, dass die Schmarotzer merken, dass Du Dir nicht mehr alles gefallen läßt. Auch die bekommen dann Druck, müssen Termine beim Anwalt wahr nehmen usw. usw. Das wird zwar immer ein wenig abgetan, nach dem Motto "das kostet die sowieso nichts" oder "die gewinnen sowieso", aber in Wirklichkeit stresst sie das auch.
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#9
@NAppo
Wer oder wen bezeichnest du hier als "dasss die Schmarotzer merken" ? DIe Kinder aus der ersten Ehe?
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#10
Die Ex. Die Kinder sind dem tatsächlichen Fluß von Unterhalt in deren Richtung der Willkür des betreuenden Elternteiles ausgeliefert. Diese Unterhaltssummen in Richtung beruftstätige und neu gebundene Elternteile sind ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die in einer Familie leben und nicht aus einer vormaligen Trennungssituation Vorteile ziehen können. Scheidung als Geschäftsdmodell.....

In dieser Konstellation sind diese betreuenden Elternteile für mich Schmarotzer. Beispiel aus der Praxis? Frau. 5 Kinder. Sagt zum Mann: Wir brauchen Dich hier nicht mehr.

Neuer Mann. Noch 1 Kind. Neu geheiratet. Und nun in der Lage für 60.000 Euro einen Multivan zu kaufen. Ob da nicht doch ein wenig Kindesunterhalt drin steckt? Wer weiß? ...
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#11
p schrieb : Du kannst ja mal einen Verfahrenskostenhilfeantrag dafür stellen, das ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden und ist kostenlos. 


Der von mir angefragte Anwalt verlangt erstmal 249 Euro " Beratungagebühr ". Bei Unterhalt besteht Anwaltspflicht.
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#12
Ein Verfahrenskostenhilfeantrag geht ohne Anwalt.
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