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Fristverlängerung für Beschwerdebegründung
#1
Hallo, mein Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin im ABR-Hauptverfahren wurde vom AG nach fünf Monaten abgelehnt und mir gleichzeitig mit dem ABR-Beschluss des AG zugestellt. Ich möchte und muss beim OLG innerhalb von 14 Tagen Beschwerde einlegen und frage mich, ob ich für die Begründung eine Fristverlängerung beantragen könnte oder muss auch die Beschwerdebegründung in der Beschwerdefrist dargebracht werden? Dies ist fast unmöglich, da ich gerade erst mit den Kids aus dem Urlaub zurück bin und mir die Zeit fehlt.

Ist es ein Verfahrensfehler, wenn die Ablehnung des Befangenheitsantrages erst nach fünf Monaten erfolgt und noch dazu nach (mit) Abschluss des ABR-Verfahrens durch Beschluss?  

Vielen Dank.
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#2
Ja, Du kannst die Begründung nachreichen. In die Beschwerde reinsc, dass die Begründung nachgereicht wird.

Eine generelle Frist gibt es nicht. Das Gericht wird Dir eine setzen.
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#3
Gegen den Beschluss des Amtsgerichtes musst du innerhalb eines Monats beim Amtsgericht Beschwerde einlegen.

Für die Beschwerdebegründung hast du dann einen weiteren Monat Zeit. Es ist aber üblich dass für die Beschwerdebegründung zusätzlich eine Fristverlängerung von einem weiteren Monat gewährt wird.

Die Beschwerdebegründung ist an das OLG zu richten.

Eine Anwaltspflicht scheint in deinem Fall nicht zu bestehen. Das ergibt sich aber auch alles aus der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende deines Beschlusses.

Ein separates Vorgehen gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages macht nach Ergehen des Beschlusses keinen Sinn. Da hättest Du früher sämtliche Aktivitäten ruhen lassen müssen und auf eine Entscheidung des Befangenheitsantrages bestehen müssen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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