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Aufkündigung des Umgangsmodells
#76
Auf alle Fälle Anwalt ignorieren. Das Gericht muss dich auffordern. Sonst zahlst du nämlich "konsensuell"...

Und häng die gemeinsame Sorge übers Klo. Die ist für'n Hugo. Nur gewohnten Umgang beantragen und durchsetzen.
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#77
Und bald. Die spielen mit dir auf Zeit... bezüglich gewöhnliche Zeiten. Sie verzögern eiskalt und sagen, das ist der Junge zu lang schon nicht mehr gewohnt.
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#78
Vollen Unterhalt bei 5/9 würde ich nicht zahlen

Vorher würde ich auf 2/12 gehen. Dann hat die Alte mit dem Kind Stress und irgendwann mag das kippen.

Zum OLG gehe. ... klaro! Das ist zu überlegen. Nur, du bist als Mann immer in der Defensive.

Vielleicht ist es an der Zeit, die Alte mit den Problemen allein zu lassen?
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#79
Ich würde nicht vorauseilend gehorsam zahlen. Du musst gezwungen werden. Staatlich. Nicht anwaltlich.

Zahlen musst du sowieso, außer du machst es wie Dino... Also sollen sie ihre schlechte Seite zeigen und dich zwingen.
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#80
Sonst zahlst du nämlich aus neutraler Sicht zwar auf anwaltliche Aufforderung, aber immer noch freiwillig...und kannst nie sagen, du seist gezwungen worden.
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#81
Unterhaltsprozesse zu vermeiden macht schon Sinn;

Die Frage ist, ob die Alte auch ein Redidenzmodell aushalten würde, wenn Du vorübergehend die Betreuung noch stärker einschränken würdest.

Vielleicht machst du noch Anmerkung zu euerer finanziellen Situation?
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#82
Ohne gerichtlichen Beschluss kommt für mich keine volle Unterhaltszahlung in Frage, nicht bei einem paritätischen Wechselmodell.

Sie würde ein Residenzmodell aushalten, da sie in Teilzeit beschäftigt ist, damit überleben kann und zusätzlich durch eine größere Familie entlastet wird.

Der Kleine wurde sofort zu neuen Freizeitbeschäftigungen angemeldet, die wöchentlich am Montag und am Dienstag stattfinden. Dies macht es nicht einfacher.
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#83
Wie gesagt. Naiv fragen. Das Gericht. Was ist hier jetzt eigentlich Sache. Sie versuchen dich zu überrumpeln. Und dir Angst vor den Prozessen zu machen. In den Prozessen sollst DU als uneinsichtiges, zahlungsunwilliges Vatertier hingestellt werden. Vor dem Sohn. Du zahlst aber erst wenn es soweit ist.
Sie vernebeln dir höchstwahrscheinlich mit der Flut an vorbereiteten Aktionen die Sinne. Deine Chance ist der Junge und sein gewohnter Umgang.
An alle: In welchem Verhältnis stehen ABR und Umgangsrecht?

Wie war der Sohn drauf?
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#84
Hier wird zementiert, was das Zeug hält. Das müsste man auch hinterfragen. Entscheidend ist aber das Belehrungsrecht. Da kenn ich mich in D nicht aus.
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#85
Du kannst Kind auch zu den Veranstaltungen bringen- wo ist das Problem?
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#86
Prinzipiell sollte es kein Problem sein, das Kind auf die Veranstaltungen zu bringen. Früher hatten wir es wechselseitig an den zwei Wohnorten so praktiziert, bis die Mutter ablehnte das System logistisch zu unterstützen und ständig die Freizeitbeschäftigung des Kleinen an meinem Wohnort madig machte. Das Ende vom Lied war, dass er in beiden Wohnorten an den Freizeitaktivitäten nur aller vierzehn Tagen teilnahm. Ich kann nur davor warnen, das System durch  zusätzliche Hobbys zu überfrachten. In der Rückschau war ich damals zu gutmütig. Es ist aber klar, was die Mutter damit bezweckte. Mit aller Macht versucht sie an ihrem Wohnort einen Lebensmittelpunkt zu schaffen, um die Weichen für den zukünftigen Schulstandort zu stellen, der natürlich bei ihr sein soll.
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#87
Ist es vorstellbar, dass Du einmal umziehst?

Nähe der Wohnorte wird für Wechselmodell als zentral angesehen.
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#88
11 Kilometer. Fahre ich jeden Tag. Ist das zu weit?
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#89
(23-08-2016, 08:29)Onyx schrieb:  Das Ende vom Lied war, dass er in beiden Wohnorten an den Freizeitaktivitäten nur aller vierzehn Tagen teilnahm.

Das fällt Dir natürlich jetzt auf die Füße. Falls Du noch einmal um das Wechselmodell kämpfen möchtest, dann rate ich Dir ebenfalls dazu, möglichst nahe an den Wohnort des Kindes zu ziehen.

Dass Ihr beide Euch damals so unkooperativ verhalten habt, kann die Mutter jetzt natürlich prima in ihre Argumentation gegen das Wechselmodell einbauen: "Jetzt hat das Kind endlich die Möglichkeit, regelmäßig an Vereinsaktivitäten teilzunehmen. Solange wir das Wechselmodell führten, war es für uns Eltern nicht möglich, das Kind regelmäßig zu den Aktivitäten am jeweils anderen Ort zu bringen und von dort zu holen."

Aber wie gesagt, ich denke, die Wechselmodellgeschichte ist durch. Tatsächlich besteht es momentan nicht mehr.

Am sinnvollsten ist jetzt sicher, die 5/9 Regelung zu zementieren und beispielsweise als Vereinbarung gerichtlich billigen zu lassen. Auch in dieser Konstellation ist es sicher sinnvoll, in die unmittelbare Umgebung des Kindes zu ziehen. Ich habe das selbst gelebt und es ist einfach ein Stück Normalität, wenn man das Kind auch unter der Woche einfach öfter mal auf dem Schulweg sieht oder im Garten spielen. Wenn nicht ein hochstrittiges Elternverhältnis besteht, gibt es öfter einmal die kleinen Kontakte.
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#90
Genau raid. Du sprichst meine Sprache. Theo ist auf der Einvernehmlichkeitsschiene unterwegs und nimmt den Vätern Würde und Handlungsspielraum. Unkooperativ sind zu 90% die Mütter. Einvernehmlich heisst für sie "du stimmst dem zu, was ich sage", und "sage aber ja nicht, dass ich es befohlen habe". Der Schein muss gewahrt bleiben. Diese Theo - Träumer spielen Zuckerbrot (9/5 zementieren) und Peitsche (du/ihr warst/ward unkooperativ, das hast DU nun davon. Werdet ja nicht hochstrittig! Sonst kommt der Totalverlust). Bei diesen Männerforum Leuten scheint es eine Devise zu geben, die hochstrittigen Fälle zu reduzieren,...aber ausschließlich auf Kosten der Väter. Sie sollen dabei des Kaisers neue Kleider nicht durchschauen. Zur Nebelgranate wird dann noch die väterliche Verantwortung...hoho...

Offtopic: Ich habe immer mehr das Gefühl, "Zaunegger" war ein Rückschritt. Wir sind wieder in der familienrechtlichen Betonzeit.
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#91
"Zaunegger" war kein Rückschritt!

"Zaunegger" war die Spitze der Bewegung! Das deutsche Familienrecht wird nicht von Deutschland aus im positiven verändert.

Veränderungen können nur über Europa kommen!
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#92
Dachte ich auch. Aber die Gerichte urteilen doch immer repressiver und die J.-Ämter feiern fröhliche Urstände, hab ich das Gefühl. Oder ist das selektive Wahrnehmung, weil wir's hier mit Extremfällen zu tun habe? Schau dir doch den Raid Fall an. Das ist doch ein Witz.
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#93
Natürlich ist es ein schlampiger Witz, was die Justiz im Fall von @raid macht.

Nur wer kontrolliert so etwas, wenn die Richter mit den Anwälten kungeln?

Da hilft nur "Durchmarsch" durch die Instanzen bzw. Verzicht auf Anwälte - natürlich einfach geschrieben, wenn ein Gutachter nicht aus dem Quark kommt.

Bei Umgangs- und Sorgerechtssachen wäre der Aufwand eher überschaubar- Mann braucht keinen Anwalt.

- Amtsgericht/Familiengericht
- OLG

- (wenn zugelassen BGH)

- Bundesverfassungsgericht

- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte


Bis auf BGH kein Anwaltszwang!

Ich habe bei den Jungs in Karlsruhe noch ein Verfahren laufen und die können ihren Ar... drauf wetten, dass ich bis nach Straßburg gehe.

So etwas führt dann auch in anderen Verfahren vor den niedrigen / mittleren Instanzen zu leicht erhöhter Aufmerksamkeit und Respekt. Hat mir in einem Fall ganz konkret Vorteile gebracht.

Außerdem steht die Mutter meines Kindes bei allen seit Jahren auf der Watchlist. Gibt es die Probleme, die ich schon vor Jahren adressiert habe, wäre das die Begründung für meinen Antrag.

Keine Ahnung wo ich da raus komme - ich sehe das als meinen Auftrag für die Väter an.

Der Threadopener hat definitiv bessere Ausgangsbedingungen für Antrag Wechselmodell als ich sie je hatte.
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#94
Bei Raid laeuft es eigentlich erstmal garnicht soooo schlecht, er hat nur NULL Nerven und ist manchmal nicht der geschickteste. Was dabei rauskommt werden wir sehen wenn das Gutachten da ist, da sollte Druck gemacht werden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#95
Offtopic. Kann man der Tante nicht ein paar Ordnungsgelder verpassen und dem Gutachter eins wegen Verschleppen?

Ist doch schrecklich...
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#96
@Gualt:

"Qualität" braucht Zeit und Stunden ...
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#97
Mein Ansatz - in meiner momentanen Ratlosigkeit - wäre zu überlegen, wie man dieser Tante die "ich hab ihn doch motiviert"-Selbstdarstellung vermasseln kann. Sebastian dazu befragen? Und analog der Tante da bei Onyx die "er will mehr bei der Mutter sein" - Tour.

Notfalls wäre auch zu überlegen, ob man es zu irgendeinem Zeitpunkt gekonnt hätte. Gleich nachdem sie das behauptet hat? Per Gegendarstellung und Befragung vor dem Richter? Per "beschreiben sie das mal genauer"...

Die Aussage des Buben von Onyx ist wo und wie vermerkt worden? Per richterliche Befragung? Ohne Onyx Anwesenheit? Ist das kein Verfahrensfehler?
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#98
Raid, es gibt wahrscheinlich genauso dramatische, aber dein Fall tut mir, auch weil ich ihn näher verfolgt habe, echt weh. Der sah im Januar nach den Weihnachtsferien noch so gut aus... Mann...
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#99
Zeit und Energie und ggf. Geld sind unsere knappsten Ressourcen.

Mitunter dauert es Jahre - da kommt Mann zum Ergebnis, dass sich ein systematische Auseinandersetzung nicht lohnt, denn selbst wenn Mann irgendwann Recht bekäme, ist das Kind volljährig .

Das ist nachvollziehbar.

Zum Beispiel weiß die Richtersippe im Fall von @raid, dass sich über ein Gutachten ein Fall ganz schnell fast ein Jahr verzögern könne.

In der Zeit stellen die Eltern kaum weitere neue Anträge.

Vermutlich sind es aber diese klein/klein- Geschichten, die uns unsere Exen aufzwingen, mit denen wir vor Gericht landen.

Was Mann fehlt, ist die strategische Eröffnung - wie beim Schach. Es mag jetzt belehrend klingen, aber es passt zum Thread: was spricht dagegen, wenn @raid jetzt sein laufendes Verfahren um den Antrag auf Wechselmodell erweitert?

Die konkrete Ausgestaltung de Umgangs lässt sich beschaulich diskutieren. Die Vorteile eines Wechselmodells liegen auf der Hand und es gibt ordentlich Literatur dazu.

Ich bin der Überzeugung, dass durch eine Erweiterung des Antrages oder noch besser, durch einen neuen Antrag (auf Wechselmodell) das Gericht eine neue Perspektive einnehmen muss. Der Richter ist mittlerweile so dem Detail verhaftet, dass er die große Linie nicht mehr sieht. Der Antrag auf Wechselmodell kann seinen Blick öffnen.

Das gilt natürlich auch für viele andere Anträge.

Und eines ist auch klar- der Zeitgeist geht in Richtung Wechselmodell. Nur gestörte Mütter verweigern sie hier dem Wunsch des Vaters.

... und was @Onyx angeht:

Hast Du Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt?
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Schrecklich. Hätte man die (laut Che sogar durchschaubare) Gutachten- Partie nicht mit Anfragen etc unterbinden können?
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