28-06-2017, 14:16
(Wieder)Verheiratete hatten schon vor der Gesetzesänderung keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (Kinder bis 12, max 6 Jahre). Das ist für Kinder zw. 12 und 18 Jahren also nichts neues. Die Mumu hat zwar keine Arbeit abgeliefert - diese Regelung ist aber nicht auf ihrem Mist gewachsen.