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Unterhalt in naher Zukunft
#1
Hallo zusammen,

ich habe mich mit dem Thema Unterhalt ein wenig beschäftigt, da ich (als dummer normalsterbilicher) auf den blöden Gedanken kommen könnte, dass sich bei den Unterhaltszahlungen was ändern sollte.

Ich habe die FAQ durchgesehen, aber leider bietet der Mustertext nur eine Vorlage, wenn ein Jugendamt in frage kommt; von daher mir keine wirkliche hilfe.

Ein Jugendamt war nie bei mir in Sachen Unterhalt mit im Gespräch, da der Anwalt meiner Ex gleich alles vor das Gericht gezogen hatte.

Hier ein paar Eckdaten:

Gerichtstermin Nov. 2014 auf Unterhalt Verklagt und Dank meines (Ironisch) Fähigen Anwaltes einem Vergleich zugestimmt.
Dieser Umfasst einen dynamischen und nicht befristeten Unterhalt für zwei Kinder.

Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Selbstständig und Besitzer eines Hauses.

Laut Gesetz § 323 ZPO steht mir eine Abänderung zu, wenn sich "erhebliche Änderung" ergeben.

Die Änderungen, die sich seit dem Verfahren ergeben haben:
Mittlerweile seit 1,5 Jahren Angestellter bei gleichen Gehalt
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Haus ist Zwangsversteigert worden
Insolvenz ist am laufen und somit habe ich 1080,-€ plus Unterhalt für die beiden Kinder
Kinder haben seit der Trennung Kontakt abgebrochen und haben dies auch schriftlich mitgeteilt, dass SIE keinen wünschen.

Wenn der Tag der Volljährigkeit erreicht wurde, dann sind ja beide Barunterhaltspflichtig, oder?


Nun meine Frage bezüglich einer Abänderung:
Wie geht man mit dem Urteil um, wenn eines der Kinder 18 wird?
Muss man eine Änderungsklage auch dann einreichen, wenn ich ab volljährigkeit keinen Unterhalt mehr bezahle, da ich eine Verfehlung darin sehe, da kein Kontakt mehr zu den Kindern besteht und sich das auch nicht mehr ändert? Oder muss ich da dann ein anderes Verfahren starten?

Ich frage deshalb so blöd, da ich Online immer zu viel Unterhalt bezahle, gehe ich aber zu einem Anwalt, dann heißt es, dass ich da nix machen kann.  Bitte nicht falsch verstehen: Die Kinder meiner Ex bekommen von mir ohne aufstand bis zur Volljährigkeit Ihren Unterhalt. Ich werde ja mal alt und einer der beiden soll dann die Kosten des Pflegeheims übernehmen "müssen".

Ich möchte mich nur schon mal vorbereiten und nicht erst später wieder im Nachhinein darum kümmern müssen.
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#2
Kontakt still abzulehnen ist kein Grund für eine Verwirkung des Unterhalts. Da muss mehr dazukommen.

Da dein Titel in allen drei Punkten maximal ungünstig ist (unbefristet - durch Vergleich entstanden - dynamisch), musst du bei Eintritt der Volljährigkeit den Titel angreifen. Aber nicht sofort per Gerichtsantrag, sondern erst mit einem Auskunftsersuchen mit Frist. Auskunft ist zu geben über die Tätigkeit des Berechtigten nebst Nachweisen (Schulbescheinigung, wenn er noch zur Schule geht), Einkommen des Berechtigten nebst Nachweisen, zugänglichmachen einer Einkommensauskunft der anderen Verpflichteten, also der Mutter um eine Haftungsquote errechnen zu können, Rückgabe des Titels im Original.

Erst wenn diese Auskunft nicht oder unvollständig gegeben wird, gehst du vor Gericht.
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#3
(23-09-2016, 14:49)p__ schrieb: Kontakt still abzulehnen ist kein Grund für eine Verwirkung des Unterhalts. Da muss mehr dazukommen.

Da kam einiges mehr. Selbst der Verfahrensbeistand meinte, warum ich überhaupt noch Unterhalt zahle, da die Angelegenheiten einer Verwirkung gleichkommen. Als harmlosestes: öffentlich Beschuldigung einer Straftat in einem Netzwerk. Ferner habe ich auch schriftlich, dass kein Kontakt gewünscht wird.
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#4
Bei öffentlicher Rufschädigung wird es spannend. Hoffentlich hast du seine öffentlichen Äusserungen beweisfest gesichert. Die Ablehnung ist jedoch, auch wenn schriftlich geäussert kein Grund. Das kann man auch als häufige Spannungen im Zuge einer strittigen Trennung sehen, wegen denen es nicht unzumutbar wird, Unterhalt vor dir zu verlangen.
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#5
Außerdem, da die Ex mit Ihrem Ehenamen nichts mehr auftauchen konnte (ländliche Gegend und Ihr Verhalten in den letzten Ehejahren) mussten Ihre Kinder auch Ihren Nachnamen annehmen. Da ich nicht das nötige Kleingeld nach der Scheidung hatte, konnte ich dagegen ja auch nichts mehr ausrichten. Beim Rathaus wurde gelogen bis zum abwinken und das die ganzen Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft erst Monate später wiederlegt wurden, interessiert heute keinen mehr. Denn Namen kann man ja nur einmal oder durch Heirat ändern. Aber den Geburtsnamen kann man im Nachinein nicht mehr annehmen. Aber ich werde, wie von Dir vorgeschlagen 14 Tage vor der Volljährigkeit ein Schreiben mit der Aufforderung der Dokumente schicken und den Anteiligen Unterhalt der KM überweisen. Dann noch die Anfrage verbinden mit der Anfrage zur Kontonummer des Kindes.

Sollte da aber keine Reaktion kommen oder (wie ich stark vermute) der Weg zum Gericht stattfinden, wie Verhält es sich mit dem Unterhalt? Kann ich bei Gericht anfordern, dass ich dem Gericht bis zur Klärung den Betrag überweise? Ich kann und darf ja nicht mehr als 1080€ behalten, da ansonsten das Geld futsch ist.
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#6
Das sollte der Anwalt können, es herrscht ja Anwaltspflicht. Du beantragst zuerst sofortige Ausseztung der Vollstreckbarkeit. Überwiesenes Geld wäre weg.

Vorwürfe der Ex , Namensänderungen sind alles Sachen zwischen Ex und dir, nicht zwischen Kind und dir. Für den Unterhalt an den Volljährigen bleibt das unbeachtlich. Es zählt nur, was der Volljährige selbst veranstaltet.
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#7
(23-09-2016, 16:16)p__ schrieb: Vorwürfe ..., Namensänderungen sind alles Sachen zwischen Ex und dir, nicht zwischen Kind und dir.

Hmmm,. Drum sag ich ja auch IHRE Kinder (nennt Sie ja selber so), habe Ihren Geburtsnamen ja auch nicht mehr. Die Kinder haaben die Vorwürfe der KM übernommen und somit erreicht, dass die Ihre Namen geändert wurden.
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#8
Soweit habe ich das verstanden, denke ich.
was mir nicht ganz klar ist, ist der genaue zeitplan:
Bsp.: kind hat am 10ten eine monats Geburtstag
A) zahle ich dann unterhalt /30 × 10 tage an ex?
B) wann kann ich kind auffordern mir schulnachweis und einkommen der KM zu schicken?
ich sehe hier das problem, dass ich ja zum 1ten jeden monats den unterhalt zahlen soll und es eingerichtlicher titel besteht. Kommt nur ein teil des unterhalts, dann vermute ich, dass etweder ex bis zum 09ten pfänden versucht oder kind ab dem 10ten.
das ich erst mal den restlichen unterhalt generell zahlen müsste ist mir klar. Ich will nur nicht an ex die 20 tage zahlen, sonst ist das geld futsch.
C) kann ich erst bei gericht die Abänderungsklage einreichen, wenn verlangte unterlagen nicht zum zeitpunkt x vorlegen?
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#9
Du gibts einen Tag vor dem Geburtstag einen an das Kind adressierten Brief in den Briefkasten zur Post. Darin gratulierst du ihm zum Geburtstag, schreibst dass sich mit dem heutigen Tag auch der Unterhalt ändert und du bereit bist, ihm weiter etwas zu zahlen. Dazu benötigst du zwingend seine Kontonummer, denn der Unterhalt darf schuldbefreiend nur noch direkt an den Berechtigten gezahlt werden und eine aktuelle Schulbescheinigung sowie Angaben samt Nachweis über das Einkommen der Mutter und seine Eigenes sofern vorhanden, um die Haftungsquote berechnen zu können. Die muss er innerhalb nächsten 14 Tage schicken.

Solange der Titel besteht und keine Klage unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit läuft, gehst du auch ab dem 18. Geburtstag ein Risiko ein, dass aus dem Titel gepfändet wird, sofern du nicht weiter zahlst was im Titel steht. Wenn du eine Pfändung verschmerzen kannst, lass ihn pfänden. Viele Gerichtsvollzieher sind überlastet, es könnte gut sein dass eine herabsetzende Unterhaltsklage schneller ist wie eine angeschobene Pfändung.

Wenn du dich entscheidest, vorerst gemäss Titel weiterzubezahlen schreibst du das samt Nachweis an die Kindergeldkasse und verlangst, dass dir das Kindgeld direkt überwiesen wird.

Antwortet er nicht nach 14 Tagen, musst du zum Anwalt und der muss eine Klage einreichen.
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#10
(28-09-2016, 11:44)p__ schrieb: Solange der Titel besteht und keine Klage unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit läuft, du auch ab dem 18. Geburtstag ein Risiko ein, dass aus dem Titel gepfändet wird, sofern du nicht weiter zahlst was im Titel steht. Wenn du eine Pfändung verschmerzen kannst, lass ihn pfänden..

Da liegt der Hund begraben. Aufgrund meiner Insolvenz, kann ich mir eine Pfändung finanziell nicht leisten.
Und da kein Bezug zwischen Ihm und mir mehr besteht, tut er dass was Muttertier befiehlt und pfändet. kann ich bei Gericht nicht ebenfalls vorsorglich ein Tag vor seinem 18ten die Aussetzung beantragen?
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#11
(28-09-2016, 11:44)p__ schrieb: Du gibts einen Tag vor dem Geburtstag einen an das Kind adressierten Brief in den Briefkasten zur Post. Darin gratulierst du ihm zum Geburtstag, schreibst dass sich mit dem heutigen Tag auch der Unterhalt ändert und du bereit bist, ihm weiter etwas zu zahlen. Dazu benötigst du zwingend seine Kontonummer, denn der Unterhalt darf schuldbefreiend nur noch direkt an den Berechtigten gezahlt werden ...

Jetzt bin ich etwas irritiert:

Mein Wissensstand ist, daß man bei unbegrenztem Titel nach wie vor an die KM zahlen muß und gerade nicht an das Kind?

Und daß gerade diese Tatsache das Problem ist, da dadurch im Prinzip die Gefahr einer Doppelzahlung besteht, da das Kind seinerseits den KU nochmal einklagen kann?

Huh

Wäre natürlich super, wenn ich diesbezüglich eine falsche Vorstellung habe!

Simon II
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#12
Du zahlst immer an das Kind. Das bis 18 von der Mutter bezüglich Unterhalt vertreten wird.
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#13
(28-09-2016, 12:08)p__ schrieb: Du zahlst immer an das Kind. Das bis 18 von der Mutter bezüglich Unterhalt vertreten wird.

Ah, danke, das beruhigt mich ungemein!

Nächstes Jahr steht nämlich genau das Problem mit meinem jüngsten Kind an und es wäre mir am liebsten, wenn es einfach so weiterlaufen würde, wie bisher, nur eben mit Zahlung an das Kind direkt; zumindest so lange, wie das Kind noch zur Schule geht (also bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017).

Danach muß man eh weitersehen.

Simon II
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#14
Das Thema ist, wie immer im Familierecht, wesentlich umfassender.
wohl ist auch interessant, auf wen der titel ausgestellt wurde, km oder kind.
Ich hab hier ne interessante seite gefunden. Jedoch wirft diese auch gleich neue fragen auf

http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/e...g.html#III

was aber meine frage nicht beantwortet, wie kann ich mich in der zeit zwischen brief und 14 tägiger warte frist meine finanzen schützen
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#15
Gar nicht. Das sind die Nachteile solcher Titel. Und wie immer treffen sie nur den Pflichtigen, nicht den Berechtigten.
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#16
Na klasse. 
Dann werde ich 14 Tage vor seinem 18ten Ihm schreiben, dass er ab seinem geburtstag dem ihm zustehenden unterhalt auf SEIN konto bekommt und ich dazu die unterlagen benötige. Sollte ich dann bis an seinem geburtstag keine antwort erhalten, geht am gleichen tag noch sämtliches an das gericht raus. Ist natürlich wieder typisch brd
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#17
Bis zum Geburtstag regelt aber die Sorgeberechtigte alles.
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#18
Einen derartig wichtigen Brief wuerde ich nicht einfach so in den Briefkasten werfen. Mindestens als Einwurfeinschreiben schicken, wenn nicht sogar Einschreiben/Rueckschein. Wahrscheinlich wuerde ich um sicher zu gehen, 1. ein Einwurfeinschreiben schicken und 2. Einschreiben/Rueckschein und ev. noch zusaetzlich Email und/oder Fax um ganz sicher zu sein dass es hinterher nicht heissen kann "ist nie angekommen".
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#19
(28-09-2016, 12:54)p__ schrieb: Gar nicht. Das sind die Nachteile solcher Titel. ...

OK. Das heißt im Klartext: sende ich teil des Unterhalts an KM und schicke davor einen Brief mit Nachweis, dann kann dennoch gepfändet werden. Nett, aber ist so.
Kann ich zu einem Notar oder Anwalt, da auf jeden Fall die Angelegenheit wieder bei Gericht landen wird aufgrund des Gerichtlichen Vergleichs und der Volljährigkeit und dort vorab den Restlichen Teil des Unterhaltes dort Pfändungssicher hinterlegen?

Musste ein P-Konto einrichten und liege schon lange unter der Pfändungsgrenze von 1080€. Finde aber keinen Anwalt, der bis jetzt eine Abänderungsklage auf VKH startet. Ist denen wohl zu wenig, was dabei rausspringt.
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#20
Den unbefristeten Titel wirst du nur auf zwei Wegen los: Entweder, er wird dir freiwillig zurückgegeben / abgeändert oder ein Richter macht das. Den Anwalt brauchst du erst, wenn dein Ersuchen nach Rückgabe / Abänderung ignoriert oder für dich nicht befriedigend beantwortet wurde. Dann gehts vor Gericht.
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#21
(30-09-2016, 14:49)p__ schrieb: .... Dann gehts vor Gericht.

Und das geht nur, wenn sich der Unterhalt um ~ 10 % ändert.

Tja, bekomme ich dann auch schon einen Anwalt, wenn einen Schulbescheinigung / Ausbildungsvertrag und Lohnnachweis der letzten 2 Jahre der KM NICHT vorliegen bzw. übergeben werden?

Es ist dennoch zum Kot.... dass solche Zeitpunkte solchen Leuten wie Richtern und Anwälten bekannt sein MÜSSEN und diese dennoch sich nur auf das hier und jetzt konzentrieren und dies weder berücksichtigen noch ansprechen.
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#22
Mir ist nicht klar, wieso es sich immer bei dir Beitrag für Beitrag um den Anwalt kreist. Mach dir mal den grundlegenden Mechanismus klar. Einen Anwalt kannst du immer beauftragen, wenn du das Geld dafür auf den Tisch legst. Du kannst ihn beauftragen für Briefe an die Ex, für Gerichtsanträge, für Akteneinsicht, für jeden Mist. Zahle ihn und er machts (hoffentlich richtig). Auf eigene Kosten geht einfach alles.

Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, sagt der Staat (vereinfacht): Du bekommst einen Anwalt von uns bezahlt, weil du so arm bist. Aber wir zahlen dir keinen Anwalt nur fürs Briefe schreiben oder so einen Kleinkram. Nur, wenn es wirklich notwendig ist, nur wenn du den Anwalt brauchst um vor Gericht zu gehen und nur, wenn dein Anliegen ans Gericht auch Chancen auf Erfolg hat. Briefe mit Forderungen an die Ex kannst du selber schreiben, dafür brauchst du keinen Anwalt. Der Gesetzgeber geht einfach davon aus, dass du selbst in der Lage bist, deine Ex mal zu fragen, ob sie den Unterhaltstitel herabsetzt / das Zeugnis schickt / eine Umgangsregelung akzeptiert etc. Das sind alles Dinge, die du auch tun musst, bevor du überhaupt vor Gericht gehen kannst. Erst wenn sich die Ex weigert und du dich mangels Alternativen gezwungen siehst, vor Gericht zu gehen, dann kann es sein dass du dafür auch einen Anwalt bezahlt bekommst.

Nun gibt es Verfahren, die haben eine Anwaltspflicht. Dazu zählt z.B. das Unterhaltsrecht. Dafür kriegst du auch immer einen Anwalt bezahlt, wenn dein Gerichtsantrag Erfolgsaussichten hat. Dann gibt es andere Verfahren, zum Beispiel Umgang oder Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Dafür gibt es keine Anwaltspflicht. Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese Verfahren nicht so kompliziert sind, dass es automatisch einen Anwalt braucht. Du kannst aber trotzdem die Beiordnung eines Anwalts beantragen. Das musst du dann begründen. Weil der Fall Besonderheiten hat, komplex ist, du geistig behindert bist oder was auch immer...
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#23
Vielleicht bin ich geistig behindert. Oder wir reden hier im kreis und es wird nicht verstanden, was mein problem ist.
Egal. Ist noch etwas zeit und ich ich schreib wie ich es hier raus gelesen habe und hoffe, dass mein ach so toller sohn nicht seine rechte an die kindsbesitzerin abtritt und mich weiter kaputt macht.
Hat bisher super geklappt.
EHe futsch, kinder kein kontakt, haus zwangsversteigert, 10.000 euro schulden bezahlt , 15 jahre selbstständigkeit kaputt, insolvent und von psyche gar nicht anzufangen.

Von mir aus ist der tweet geschlossen
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#24
@fragender: Sieh ma, Du musst die Einstellung dazu etwas ändern. Du hast nach Deiner Insolvenz eine Restschuldbefreiung und bist schuldenfrei. Denen, die so tun, als hätten sie "es zu was gebracht", und jeden Müll bis hin zur Kaffeemaschine finanzieren, weil die Zinsen so niedrig sind und sie glauben, sich in Sicherheit wähnen zu können, fliegt in einigen wenigen Jahren alles um die Ohren. Du bist dann aber nicht mit im Spiel ;-)

Je nachdem, was Du selbständig gemacht hast und wie "groß" Du warst, sei froh..... Du weißt selbst, wie Betriebsprüfer des Finanzamtes und Co derzeit bei den Kleinen die Zügel anziehen und sie bewusst kaputt machen wollen. Von mangelnder Altersversorgung mal ganz abgesehen. Und vielleicht kannst Du Dich, wenn Du willst, ja irgendwann doch noch mal selbstständig machen.

Außerdem begehst Du einen Fehler: Spok (Star Trek) sagt: Es ist unlogisch, sich über ein Problem Gedanken zu machen, das noch nicht eingetreten ist.

Da Du in der Insolvenz bist, könnte man zwar das Vollstreckungsverbot (§ 89 Inso) in Sachen Unterhalt ausnahmsweise umgehen, aber das wisssen die Meisten gar nicht. Man geht nicht gerne an Insolvente ran.... Da bleibt man sehr schnell auf seinen Kosten sitzen. Du kannst beruhigt sein.

Die Psyche ist meist dann angegriffen, weil man uns die Festplatte so verkratzt hat, dass wir gar nicht merken, das wir als Konsumzombies durch die Welt laufen und uns über unser (finanziertes) Haus und das (finanzierte) Auto definieren, nebst Urlaub (weswegen der Dispo ausgereizt wurde). Hast Du den Punkt überwunden und begriffen, dass alleine das Nichtvorhandensein von Schulden, nebst dem Gefühl, dass was ich habe und brauche tatsächlich bezahlt zu haben, und wenn es noch so eine Kleingikeit ist, gehen die Kopfschmerzen weg ;-)

Im Übrigen: Ich habe einen Kumpel, der gerade die Insolvenz hinter sich hat. Er ist jetzt 60. Das hat ihn nie daran gehindert, Frauen seines Alters im Internet kennen zu lernen und meist mit ihnen ein paar Wochen zusammen zu sein, bis einer von beiden genervt war. Meistens er.... Er läßt keine Frau zwecks zusammen ziehen in die Wohnung und genießt die Sonnenseiten des Lebens in Form von Waldspaziergängen und an seiner Eisenbahn bauen. (Deren Teile man sich peu a peu zusammen bauen kann).

Kopf hoch,Alter!
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#25
(01-10-2016, 10:26)Nappo schrieb: Außerdem begehst Du einen Fehler: Spok (Star Trek) sagt: Es ist unlogisch, sich über ein Problem Gedanken zu machen, das noch nicht eingetreten ist.

wirklich?

"Es ist ungleich besser, beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Erich Kästner in spirituelle Schule)
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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