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Unterhalt in naher Zukunft
#26
So, heute hatte ich meinen Termin beim JobCenter.
Der Berater ist einer der Fähigen, zumindest was das Verstehen belangt.
Er hat das mit der 1Prozent Regelung verstanden und hat auch keine Anstalten diesbezüglich gemacht.
Jetzt kommt es: Ja, mit dem Einkommen, dem abzug des Firmenfahrzeuges und dem Unterhalt wäre ich bedürftig.

... cool ...

ABER: Sie werden wohl dennoch kein Zuschlag bekommen.

D.h. Sie werden wohl den Antrag ablehnen mit dem Hinweis, dass ich den Unterjlat abändern lassen soll.

hmmm, der RA meinte vor kurzen, dass ich zu viel verdiene, für eine Abänderung.
mal sehen, wie der Bescheid ausgestellt wird.

Frage: wäre dann das Gericht gezwungen, den Unterhalt neu zu berechnen?
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#27
Nein, das Gericht wird sich nicht um Jobcenter-Wünsche scheren.
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#28
(10-10-2016, 18:41)fragender schrieb: D.h. Sie werden wohl den Antrag ablehnen mit dem Hinweis, dass ich den Unterhalt abändern lassen soll.

Das ist kein rechtskonformer Ablehnungsgrund. Damit überschreitet das Jobcenter seine Weisungsbefugnisse. Du lässt nicht den Unterhalt abändern, sondern legst gegen diese Entscheidung (bei Ablehnung) Widerspruch ein. Das dauert leider einige Wochen. Wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, bleibt nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht. Dauert auch wieder. Die wird das Jobcenter dann verlieren und du bekommst die Leistungen nachgezahlt. Siehe auch hier:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid178132

Wenn der Sachbearbeiter wirklich so verständig ist, dann hat er keine Ahnung davon, das Jobcenter gar nicht zur Unterhaltsabänderung auffordern dürfen oder aber er zieht die übliche Verarschungsnummer mit dir ab. Verständnis haben viele, Geld aber keins.

Mach mit dem JC alles schriftlich. Auf mündliche Zusagen kannst du dort nichts geben.

Wie P schon sagte, der Richter wird dein Änderungsgesuch ablehnen, weil sich die Voraussetzungen für den Titel nicht geändert haben.
Die Tatsache, das du dabei selber ein Sozialfall wirst, ändert nichts daran.
Selber habe ich das schon erlebt. Dem Gericht lagen meine Arbeitslosengeldbescheide vor, in denen konkret beziffert worden ist, was
die Unterhaltszahlungen und der regelmässige Kindesumgang die Gemeindekasse kostet. Das Gericht, auch das OLG, ist zu keiner Zeit überhaupt darauf eingegangen.
_____________________________________________________________________________________________________
Eine mögliche Antwort in einem Widerspruchsschreiben an das Jobcenter dazu könnte auch lauten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Das BGB kennt keinen Anspruch auf "Minderung des Unterhalts aufgrund ALG II Bezugs", damit ist der ALG II Bezug kein hinreichender Rechtsgrund für einen solchen Antrag und ohne hinreichenden Rechtsgrund würde ein solcher Antrag kostenpflichtig abgelehnt.
Sofern Sie beabsichtigen, von mir die Stellung eines solchen Antrages zu fordern, sichern Sie bitte zeitgleich auch die Übernahme der damit für mich verbundenen Kosten zu."
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#29
(10-10-2016, 23:06)raid schrieb:
(10-10-2016, 20:36)Sixteen Tons schrieb: [...]
Sofern Sie beabsichtigen, von mir die Stellung eines solchen Antrages zu fordern, sichern Sie bitte zeitgleich auch die Übernahme der damit für mich verbundenen Kosten zu."

Schreiben kann Spaß machen. Trotzdem empfehle ich auf Fakten und nicht auf irgendwelche schwachsinnigen Hirngespinste zu verweisen.

So langsam werde ich nicht nur müde, sondern richtig sauer.

Was ist daran

Zitat:Insbesondere bei der Aufforderung zur Selbsthilfe war die Zumutbarkeit unter Berücksichtigung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens zu beachten und ggf. von vornherein die Kostenübernahme zu erklären. Dies dürfte hier umso mehr gelten als der Kläger vor Klage(Antrags-)rücknahme mit der eintretenden Kostenfolge die Beratung des Beklagten in Anspruch genommen hat (vgl. u.a. Brühl/Schoch in LPK-SGBII, §9 Rn 18).

Schwachsinn?

(10-10-2016, 23:06)raid schrieb: @fragender: Verweise auf § 11b SGBII (1)

Die Antwort wird in etwa lauten:

Zitat:Nunmehr haben sich Ihre Einkommensverhältnisse dergestalt verändert, dass Sie bei ihrer derzeitigen Einkommenslage durch die Zahlung eines Kindesunterhalts von xxx,xx € selbst hilfebedürftig werden und Leistungen nach dem SGB II aufstockend in Anspruch nehmen müssen. Gemäß §2 Absatz 1 Satz 1 SGB ll muss ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Diese allgemeinen Selbsthilfeobliegenheiten umfassen vor allem auch alle nicht auf Erwerbsbeteiligung bezogenen Aktivitäten. Es wird daher im Hinblick auf die nicht nur kurzfristig geänderte Einkommenssituation angeregt, die Unterhaltsverpflichtung durch Abänderung der Jugendamtsurkunde der derzeitigen Einkommenssituation anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter

Ein Reigen der Hirngespinste.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#30
(10-10-2016, 20:36)Sixteen Tons schrieb:
(10-10-2016, 18:41)fragender schrieb: D.h. Sie werden wohl den Antrag ablehnen mit dem Hinweis, dass ich den Unterhalt abändern lassen soll.

Das ist kein rechtskonformer Ablehnungsgrund.


Wie P schon sagte, der Richter wird dein Änderungsgesuch ablehnen, weil sich die Voraussetzungen für den Titel nicht geändert haben.

Hmm, die Vorraussetzungen haben sich ggf. schon geändert. Denke nur, dass der RA keinen Bock darauf hatte, da ich mit einem Schein vom Amtsgericht kam.

Vorher:
Selbstständig
Steuerklasse 3
~ 2800,- pro Monat netto

Jetzt:
Angestellt seit 1,5 Jahren
Steuerklasse 1
Insolvent
1480,- Netto

Soll ich mit dem Bescheid dann einfach mal ein vorher / Nacher vergleich an das Gericht schicken und Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann würde ich ja gleich sehen, ob ich "Aussicht auf Erfolg" hätte.
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#31
Die Entstehungsgeschichte des Unterhaltstitels ist sozialrechtlich irrelevant. Das weiß ein JC-Mitarbeiter i. d. R. nicht. Hinzu kommt, daß das
subjektive Rechtsempfinden der mit solchen Anträgen befassten Personen eine große Rolle spielt. Nördlich des Weißwurstäquators werden nun häufiger Jobcenter zu Bußgeldern verurteilt, weil sie vorsätzlich unnötige Sozialgerichtsverfahren provozieren.

OK, dann haben sich die Verhältnisse geändert. Das Familiengericht wird dann natürlich wissen wollen, warum du jetzt nur noch die Hälfte des
Einkommens zu Zeiten deiner Selbstständigkeit verdienen kannst.

Klar kannst du VKH dafür beantragen und parallel die Aufstockernummer durchziehen. Habe ich damals auch so gemacht. Auf den VKH-Beschluß würde ich allerdings nicht warten sondern konsequent flankierend auch die SGBII-Leistungen beantragen. So lange über die Unterhalsabänderungsklage nicht abschließend entschieden ist, hast du auch einen Leistungsanspruch. Wenn VKH abgelehnt oder du das Hauptverfahren trotzdem verlierst, hast du den sowieso.

Zitat:Evtl. möchtest Du ja kurz beim hiesigen Sozialgericht in der Rechtsberatungsstelle nachfragen, ob sie die Meinung des Jobcenters auch tragen?

Das die Sozialgerichte neuerdings Rechtsberatung anbieten, wäre mir neu. Ich kenne im Sozialgericht nur eine Rechtsantragsstelle. Die helfen bei der schriftlichen Ausformulierung von Anträgen oder Klagen oder bewilligen einen Beratungshilfeschein, um eine Rechtsberatung (z. B. bei einem Anwalt) in Anspruch zu nehmen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#32
(11-10-2016, 10:13)raid schrieb: Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass Du operativ zwar ggf. Widerspruch erheben musst, mittelfristig betrachtet allerdings binnen der nächsten 3 bis 4 Monate noch mehr Geld als jetzt in deiner Tasche haben wirst Smile Ich drück dir die Daumen!

Danke euch für eure Infos.
Da plagt man sich mit Zeug rum.... Naja, wie dem auch sei.
Ich werde den Beschluss des JC abwarten und dann ggf beim Sozialgericht anfragen bzw. gleich dagegen beschwerde einlegen.
Vielleicht kann ich ja doch ggf. den Unterhaltstitlel abändern lassen....

Ich sehe es nur schon  kommen, wenn die Thematik durch ist, dann geht es gerade so weiter. Mir persönlich wäre eine Abänderung am liebsten, sonst geht das Theater im Dezember (nächst höhere Altersstufe) und nächstes Jahr gleich weiter.
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#33
Eins nach dem anderen. Jetzt wartest du erst einmal den schriftlichen Bescheid ab, stellst das Ergebnis hier vor und dann sehen wir weiter.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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