23-09-2016, 16:06
Außerdem, da die Ex mit Ihrem Ehenamen nichts mehr auftauchen konnte (ländliche Gegend und Ihr Verhalten in den letzten Ehejahren) mussten Ihre Kinder auch Ihren Nachnamen annehmen. Da ich nicht das nötige Kleingeld nach der Scheidung hatte, konnte ich dagegen ja auch nichts mehr ausrichten. Beim Rathaus wurde gelogen bis zum abwinken und das die ganzen Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft erst Monate später wiederlegt wurden, interessiert heute keinen mehr. Denn Namen kann man ja nur einmal oder durch Heirat ändern. Aber den Geburtsnamen kann man im Nachinein nicht mehr annehmen. Aber ich werde, wie von Dir vorgeschlagen 14 Tage vor der Volljährigkeit ein Schreiben mit der Aufforderung der Dokumente schicken und den Anteiligen Unterhalt der KM überweisen. Dann noch die Anfrage verbinden mit der Anfrage zur Kontonummer des Kindes.
Sollte da aber keine Reaktion kommen oder (wie ich stark vermute) der Weg zum Gericht stattfinden, wie Verhält es sich mit dem Unterhalt? Kann ich bei Gericht anfordern, dass ich dem Gericht bis zur Klärung den Betrag überweise? Ich kann und darf ja nicht mehr als 1080€ behalten, da ansonsten das Geld futsch ist.
Sollte da aber keine Reaktion kommen oder (wie ich stark vermute) der Weg zum Gericht stattfinden, wie Verhält es sich mit dem Unterhalt? Kann ich bei Gericht anfordern, dass ich dem Gericht bis zur Klärung den Betrag überweise? Ich kann und darf ja nicht mehr als 1080€ behalten, da ansonsten das Geld futsch ist.