27-09-2016, 15:32
Liebes Forum,
meine Tochter wird im Oktober 12 Jahre alt und erreicht demnach die nächst höhere Altersstufe der DDT.
Muss das JA mir eine Zahlungsaufforderung schicken, indem der höhere Unterhaltsbetrag ausgewiesen ist?
Oder muss ich den höheren Unterhaltsbetrag eigenmächtig überweisen?
Ich meine, wir sind ja alle hier ungebildete Mitteleuropäer...woher sollen wir wissen wann höherer Unterhalt bezahlt werden muss? ;-)
Mit einem Schreiben vom JA würde mich dieses ja in Verzug setzen. Bisher kam aber noch nichts.
Ein früherer Titel ist vor 2 Jahren stillschweigend ausgelaufen und das Amt hat sich nicht gerührt.
Ein vollstreckbarer Titel besteht also nicht.
Vielen Dank für euere Antworten.
Gruß
masku
meine Tochter wird im Oktober 12 Jahre alt und erreicht demnach die nächst höhere Altersstufe der DDT.
Muss das JA mir eine Zahlungsaufforderung schicken, indem der höhere Unterhaltsbetrag ausgewiesen ist?
Oder muss ich den höheren Unterhaltsbetrag eigenmächtig überweisen?
Ich meine, wir sind ja alle hier ungebildete Mitteleuropäer...woher sollen wir wissen wann höherer Unterhalt bezahlt werden muss? ;-)
Mit einem Schreiben vom JA würde mich dieses ja in Verzug setzen. Bisher kam aber noch nichts.
Ein früherer Titel ist vor 2 Jahren stillschweigend ausgelaufen und das Amt hat sich nicht gerührt.
Ein vollstreckbarer Titel besteht also nicht.
Vielen Dank für euere Antworten.
Gruß
masku