Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verfahrensbeistand für eines meiner Kinder
#1
Hallo zusammen,

ich hatte gestern ein etwas merkwürdiges Gespräch mit der Verfahrensbeiständin. Huh

Ich hatte Sie eigentlich wegen einem anderen Thema angerufen ob, Sie da schon etwas vom Gericht bekommen hat, da dieses (wen wunderts) sich schon wieder wochenlang zeit lässt.

Im Verlaufe des Gespräches meinte Sie, dass Sie die Beurteilung deshalb so geschrieben hätte, da ich wohl meine Kinder vermisse und nicht wirklich "nur auf die geforderten Unterlagen" bestehen würde. Als ich meinte, dass ich durch die Gehirnwäsche meiner Kinder und den Fakten, wie sie halt heute für mich sind, ich nichts machen kann, bliebe mir ja nicht großartig etwas übrig.
Darauf meinte Sie:" bei dem jüngeren Kind könnte ich Ihnen helfen und wenn die Psychologische Beratungsstelle sich hier nicht einsetzt, dann müssen Sie halt den Umgang einklagen"...!!!

Was haltet Ihr davon? Ich selber hatte damals vor über 2 Jahren selber den Weg zum JA gesucht und wurde jedoch beim Begleiteten Umgang veräppelt und hatte aufgrund einer Falschinformation die Sache selber abgesagt, da ich dachte, dass das jüngere Kind mich nicht sehen wolle. Vom Thema PAS war ich damals meilenweit entfernt.
Zitieren
#2
Um was geht es denn? Das wird aus den vielen offenen Enden nicht klar. Wieso gibt es eine Verfahrensbeiständin? Was ist mit dem Kind?
Zitieren
#3
Die Verfahrensbeiständin wurde ursprünglich vom Gericht eingesetzt, da ich Auskünfte eingeklagt hatte und ich ging auf Sie telefonisch zu, da das Thema noch immer bei Gericht offen ist. Ist aber ein anderes Thema in dem Blog.

Ich wundere mich gerade nur, dass die VB nun plötzlich mir so einfach trocken daher sagt, dass ich doch umgang einfach einklagen soll.
Zitieren
#4
Für mich etwas unbegreiflich:
ich habe meine Kinder seit über 2,5 Jahren nicht mehr gesehen. Einiges verlief im Sand und manches, wie die Erteilung auf Auskunft ist immer noch offen und liegt bei Gericht.
Die VB wird bestellt und bei der Auskunfsklage schreibt Sie dem Gericht klipp und klar, dass ich nur einen kleinen Bruchteil der Ausküfte erhalten solle, da die Kinder das nicht möchten. (Keine genaue Ortsangabe von der Schule, Keine aktuellen Bilder, Keine Informationen über Gesundheitszustand...)
Und im nächsten Telefonat kommt mir die gleiche VB mit, dass ich halt den Umgang mit meinem jüngeren Kind einklagen soll....

Für mich als normalsterblicher kommt es so rüber:

Auskünfte darf ich nicht einklagen, denn das schädigt das nicht mehr vorhandene Vertrauen
Umgang einklagen ja....???

Sorry, aber wiederspricht sich das nicht generell?
Zitieren
#5
Aha, also kein Kontakt zu den Kindern und eine Klage auf Auskunft.

Begründung: Das Thema Auskunft passt dem Helfergesockse besonders wenig. Es ist eindeutig und wäre leicht zu erledigen, aber es läuft immer Richtung zähem Widerstand der Auskunftspflichtigen. Man kann sich bei Auskünften nicht so leicht herumtricksen, rumlügen und rummogeln wie bei Umgang. Auskunft ist vorliegendes Papier, das ist beweisbar. Ordnungsgelder wegen Nichtbeachtung wäre eigentlich eine klare Sache, sind aber bekanntlich der reine Horror für das Richtergerümpel.

Auch ich kenne es so, dass deshalb möglichst viel Richtung Umgang geerdet wird. Sobald nämlich Umgang im Raum steht, kriegst du einen Tritt in den Hintern und dir wird gesagt: Auskunft dein Problem! Frag einfach dein Kind selber! Umgang "frisst" sozusagen Auskunft.
Zitieren
#6
Aha... daher weht also der Wind. Kam mir gestern schon so extrem komisch vor.
Ich hatte zufällig über 500 Ecken erfahren, dass älteres Kind wohl nicht mehr auf der Ursprünglichen Schule (Gym) ist. Auch das dieses mehrfach Sitzengeblieben ist habe ich erst durch die Blume erfahren, da die Zeugnisse "retuschiert" wurden. Nun ist wohl ältere Kind auch auf einer anderen Schulart. Bei der Nachfrage beim VB fragte ich, ob Sie der Meinung ist, dass mich das auch nichts angeht meinte Sie:"Doch, dass sollten Sie wissen" "Echt...? Mal was ganz neues...! Und warum erfahre ich das dann nicht von der KM?".... Keine Antwort von der VB.
Alles Klar, die Klage auf Auskunft blieb von mir zum Glück bestehen und ich bin nicht wieder eingesackt. Und der Vermerk auf die Strafbarkeit bleibt auch drin.
Zitieren
#7
Falls Dir noch was an Umgang liegt, kannst Du das ja NACHDEM die Aukunft abgeschlossen ist mit Hilfe der VB angehen....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#8
(18-10-2016, 13:20)kay schrieb: Falls Dir noch was an .... liegt

Persönlich denke ich, dass genau da mein Problem liegt.

Ja, ich vermisse MEINE Kinder...

Sollte mir an denen Personen etwas liegen:
an den Kindern die heute  meinen Nachnamen nicht mehr tragen;
an dem einen Kind, welches sogar im gleichen Atemzug den 2´ten Vornamen (Meinen) auch gleich streichen ließ;
von dem ich öffentlich als Kinderfi.... beschimpft wurde
von dem ich ein "Arschloch" genannt wurde
von denen ich bei jeder Möglichkeit als Monster dargestellt werde...

... Ich denke, an solchen Personen muss einem nicht viel liegen, aber ja; Ich vermisse meine Kinder.

P.S Wenn das ein Psychologe lesen würde und mir über den Weg laufen würde, dann wäre ich vermutlich schneller in der Klappse als ich "Unterhaltsverpflichtung" sagen könnte... Big Grin
Zitieren
#9
(18-10-2016, 12:53)fragender schrieb: Und im nächsten Telefonat kommt mir die gleiche VB mit, dass ich halt den Umgang mit meinem jüngeren Kind einklagen soll....

Auskünfte darf ich nicht einklagen, denn das schädigt das nicht mehr vorhandene Vertrauen
Umgang einklagen ja....???

Sorry, aber wiederspricht sich das nicht generell?

Marketing.

Maßnahme zur Beschäftigungssicherung. Wenn der Vater die Auskunftsklage entschieden bekommen hat und keine Umgangsklage mehr anstrengt, dann hat die Dame nichts mehr zu tun.Möglicherweise.

Oder aber sie kennt mittlerweile die Kindsmutter, und die Kinder tun ihr leid (das ist allerdings das unwahrscheinlichste Szenario).....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#10
Die Entscheidung kann Dir keiner Abnehmen und das Gefuehls-chaos ist sicherlich gross. ABER zumindest weisst Du dass Du es ev. erneut versuchen kannst und die Chancen wohl nicht soooo schlecht sind. Im uebrigen sind nicht alle VB miese geldgierige maennerhassende Schw..., aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es auch anstaendige gibt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Namensänderung meiner Kinder fragender 21 15.464 10-11-2016, 09:14
Letzter Beitrag: Austriake
  Wenn der Verfahrensbeistand für die Kinder zu Besuch kommt. papi4kids 20 50.407 19-03-2014, 23:14
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste