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Vier Jahre paritätisches Wechselmodell
#1
Liebe Leser,
ich möchte Euch teilhaben lassen an der Freude darüber, dass unsere Kinder bis heute die Möglichkeit hatten, in der Nachtrennungssituation in einem paritätischen Betreuungsmodell leben zu können.

Seit der Trennung vor vier Jahren sind unsere Kids (heute 15 und 10 Jahre) in einem paritätischen Wechselmodell mit zwei verschiedenen Wohnorten zu Hause und tauschen den Wohnsitz (und die Klamotten) im wöchentlichen Rhythmus. Entgegen aller Erwartungen und Prophezeiungen haben sich die Kinder normal entwickelt und sind „noch“ nicht verrückt. Beide Eltern sind Vollzeit berufstätig. Die Wohnorte sind 30km voneinander entfernt. Trotz der Entfernung kann ich dieses Betreuungsmodell als erste Option in der Nachtrennungsphase nur empfehlen, denn die meisten Kritikpunkte, die man liest und hört, haben sich als Vorurteile und haltlos herausgestellt, selbst in unserem Modell, welches gegen den Willen eines Elternteils praktiziert wurde.

Kein anderes Modell würden die Kinder und ich wählen, wenn wir noch einmal die Zeit zurückdrehen könnten. Man fragt sich, warum dieses Modell nicht schon längst als Standardnachtrennungssituation in Bezug auf Betreuung in Deutschland „verordnet“ wird, natürlich vorausgesetzt, dass es die entsprechenden Gegebenheiten erlauben.

Nie hätte ich gedacht, dass die Beibehaltung eines Wechselmodells ein Grund sein könnte, sich über etwas zu freuen, denn immer bin ich von der Normalität einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder ausgegangen. Aber die Realität und speziell die Realität in Deutschland, sah und sieht noch anders aus.

In unserem Fall hatte das Gericht der Mutter erlaubt, grundlos einen zweiten Lebensmittelpunkt für die Kinder zu eröffnen, was das Wechselmodell natürlich nicht einfacher machte. Das Switchen zwischen den Orten, die Entfernung sowie die unterschiedlichen Freundeskreise und Lebensmittelpunkte wurden von den Kindern als unproblematisch empfunden, aber vom Gericht als kontraindiziert für das Wechselmodell darstellt.

Die Mutter lehnte ein gemeinsames Betreuungsmodell von Beginn an ab. Es folgten "Spiele", Provokationen etc.. Am Anfang gab ich nach. Je mehr Zugeständnisse und Kompromisse ich machte, desto mehr Stress und Meinungsverschiedenheiten entstanden. Zuletzt bestand die Mutter sogar darauf, dass ich den Jahresurlaub mit den Kindern verschieben sollte, da die Kinder bei einer Familienfeier mütterlicherseits dabei sein müssten.

Zwei Jahre dauerte es, bis ich eine Lösung fand. Diese Lösung war ein "strenges" Wechselmodell, also eine paritätische Doppelresidenz ohne Ausnahmen und ohne bzw. wenig Kommunikation mit der Mutter. Die Kinder gehen ihrem Hobby nur an dem Wohnort nach, an dem sie sich befinden. Mit der Mutter wurde die Kommunikation auf ein Minimum reduziert. Keine Ausnahme bei Familienfeiern und Feiertagen… keine täglichen Telefonate der Mutter mit den Kindern in der Vaterwoche.

Es war die reinste Entspannung für meine Seele und die der Kinder, denn es gab keine Diskussionen mehr, es war alles geregelt... Und, obwohl es im Sinn des Kindeswohles war, da dadurch Ruhe ins System kam, entsprach es wieder nicht der Vorstellung des Gerichts, denn daran würde die "schlaue" Richterin bemerken, dass die Kommunikation der Eltern nicht in Ordnung wäre. Welche Kommunikation? Die Elternabende besuchten wir gemeinsam und es gab einen Übergabehefter für wichtige Termine. That`s it. Wäre natürlich schön, aber ganz so einfach war und ist es nicht… Später mehr.
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#2
Herzlichen Glückwunsch!

Das Dumme ist nur, daß Du sehr auf der Hut sein mußt, daß es der KM nicht doch noch gelingt, Euer Modell zu torpedieren. In meinem Bekanntenkreis habe ich genau das erlebt.

Aber ich drücke Euch ganz fest die Daumen, daß es ihr nicht gelingt!

Simon II

Ps.: Egal ob Wechselmodell oder nicht - ich rate in strittigen Fällen immer dazu, auf einer festen Regelung ohne Ausnahmen zu bestehen! Du bestätigst meine Meinung, daß dies den Streit wesentlich verringert.
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#3
Interessant wirds, wenn du Tips geben kannst, wie gegen den Willen der Mutter das Wechselmodell begonnen werden kann. Offensichtlch gab es ein Gerichtsverfahren?
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#4
Unser Wechselmodell wurde ständig bewusst oder unbewusst von der Mutter torpediert. Die Erkenntnis daraus ist tatsächlich für alle strittigen Fälle: feste Regelungen ohne Ausnahmen. Der gesunde Menschenverstand sagt einem aber etwas anderes. Am Anfang habe ich geglaubt, dass alles besser wird und wir Kompromisse finden werden. Diese Mutter folgt(e) aber dem Motto, dass ein Höchstmaß an Konflikthaftigkeit im Regelfall dazu führe, dass mit dem Argument, es müsse "Ruhe" für die Kinder eintreten, irgendwann doch die Übertragung des ABR auf die Mutter erreicht werde. Warum will dies niemand sehen? Wie nennt man diese Eigenschaft/Krankheit?
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#5
Tja, eigentlich wären Deine Kinder die besten Dokumentatoren für die Schwesig-Studie zum Nach-Trennungsmodell.

Aber damit solche Sachen nicht über Hand nehmen, wird vorher selektiert.

Finde ich Klasse für dich! Leider gibt es ganz wenig derartige Fälle - ich kenne keinen.
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#6
Beginn eines paritätischen Wechselmodells nach Trennung und bei Strittigkeit über das ABR:

Tipp 1: Der Vater muss davon überzeugt sein, dass die Kinder bei ihm aufwachsen sollten, da es dem Kindeswohl besser entspricht.

Tipp 2: Alle Aktionen der Mutter (Hausfriedensbruch, Umgangsverweigerung, Verleumdung, üble Nachrede ...) sind sofort zeitnah mittels Schiedsgericht zu unterbinden.

Tipp 3: Kurz vor der Entscheidung im ABR-Verfahren lenkt der Vater ein und schlägt zum Wohl der Kinder eine paritätische Doppelresidenz vor. Wenn die Situation klar ist, dass die Kinder beim Vater bleiben würden, weil sie in seinem Umfeld ihre sozialen Kontakte haben und dort zur Schule gehen und der Vater mehr Zeit zur Betreuung hat, würde ich nicht einlenken. Der erweiterte Umgang in Form eines Wechselmodells unter Kontrolle des Vaters würde schwerer wiegen.
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#7
Kannst du "Schiedsgericht" definieren - ist das ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder meinst du das Familiengericht ?
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#8
Das Schiedsgericht ist nicht das Familiengericht. Die Vereinbarungen vor dem Schiedsgericht lassen sich aber im familienrechtlichen Verfahren einbauen. Außerdem ist es eine kostengünstige Variante der Streitschlichtung.

Laut Wiki: Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren. Es handelt sich um nicht-staatliche Gerichte, die allein aufgrund einer Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentreten und als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen. Die Abrede erfolgt im Allgemeinen in Form eines Vertrags zwischen den Parteien, der Schiedsvereinbarung. Der Schiedsspruch ist für die Parteien in der Regel rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden.
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#9
Welche Frau begibt sich freiwillig und anschließend unter das Regelungsregime eines Schiedsgerichtes, wenn doch der strategische Vorteil als Frau beim Familiengericht vorhanden ist?

Hattest Du das vorher im Rahmen eines Ehevertrages vereinbart?
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#10
Es tut mir leid aber was Du hier schreibst ist nicht glaubhaft da es absolut nicht der Realitaet entspricht. Ein Wechselmodell gegen den Willen der Mutter gibt es in Deutschland einfach nicht. Punkt und aus.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
Hallo Kay, was genau ist für Dich daran unglaubwürdig?

Mir ist schon klar, dass unser paritätisches Wechselmodell auch bald vorbei sein könnte. Genau dies ist der Grund, warum ich mich für die Kinder freue. Es kostet(e) enorme Energie, ein solches Betreuungsmodell gegen den Willen der Mutter aufrecht zu erhalten. Bis heute hat es aber funktioniert, trotz der vielen gerichtlichen Verfahren und der falschen Tatsachenbehauptungen, ob von Mutter, VB oder Gutachter.

Wäre ich der Empfehlung von anderen Experten gefolgt, dann hätte ich vor drei Jahren froh sein sollen, dass mir die Mutter einen erweiterten Umgang zugestand.

Schon allein der Fakt, dass ein Elternteil denkt, dass ein Wechselmodell nicht gegen den Willen des anderen Elternteils möglich ist, führt dazu, dass die Hoffnung genährt wird, durch konflikttreibendes Verhalten zumindest das ABR übertragen zu bekommen und der Konflikt lodert weiter. Der Widerstand des Elternteils gegen die gemeinsame Elternschaft ist somit so lange erfolgreich, wie dieser Elternteil hoffen kann, einen sorgerechtlichen Vorteil durch seine Handlungen zu erhalten. Wird ihm dagegen deutlich klar gemacht, dass sein Verhalten eine negative Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit nach sich zieht und tatsächlich zu sorgerechtlichen Konsequenzen führt, wird der Elternteil zwar nicht seine Einstellung ändern, er wird aber nicht mehr den offenen Konflikt wagen.
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#12
(05-11-2016, 15:33)kay schrieb: Es tut mir leid aber was Du hier schreibst ist nicht glaubhaft da es absolut nicht der Realitaet entspricht. Ein Wechselmodell gegen den Willen der Mutter gibt es in Deutschland einfach nicht. Punkt und aus.

Das stimmt so nicht Kay. Auch im vatersein Forum, gab es schon Fälle (vereinzelt). Jedoch ging es hierbei meist um die Fortführung desselben.
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#13
(05-11-2016, 15:33)kay schrieb: Es tut mir leid aber was Du hier schreibst ist nicht glaubhaft da es absolut nicht der Realitaet entspricht. Ein Wechselmodell gegen den Willen der Mutter gibt es in Deutschland einfach nicht. Punkt und aus.

tja so ist das eben...Es kosten halt sehr viel Energie, aber wenn man sein Kind wirklich liebt und nach einer Trennung den Bezug zum Kind nicht verlieren möchte dann kämpft man(N) eben. Punkt und aus
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#14
Lieber Speedy, liebe Leser,

ich habe mich lange hier nicht beteiligt. Zu verschieden sind die Auffassungen über Trennungen und wie man damit umgehen sollte, wahrscheinlich so verschieden wie das Leben selbst. Ich habe zwei Kinder, mein Sohn ist 11 Jahre, meine Tochter, die ich noch nie gesehen habe, ist bald sechs Jahre. Beide Kinder sind von verschiedenen Müttern. Mein Sohn hat von seinem dritten bis zu seinem siebten Lebensjahr im Wechselmodell gelebt. Nachdem der Antrag der Mutter auf Übertragung des ABR beim Amtsgericht abgelehnt wurde, wurde auch das bereits vorher praktizierte Wechselmodell festgeschrieben als konsequentes Wochenwechselmodel. Selbst das Anrufen des Kindes in der Woche, da es beim jeweils anderen Elternteil war, wurde von der Mediatorin/Psychologin nicht gutgeheißen, also auch nicht von uns praktiziert. Jeder sorgte für unser Kind in seinen Wochen und keiner zahlte dem anderen Unterhalt. Kindergeld und alle großen Kosten (Kindergarten, KV) wurden geteilt. Die Übergaben erfolgten ohne Kontakt und Kommunikation - einer brachte unseren Sohn montags zum Kindergarten, der andere holte ihn dort am Nachmittag ab. Das klappte bis zu den Weihnachtsferien in der 1. Klasse. Damals äußerte unser Sohn überdeutlich, dass er nur noch beim Papa leben wolle. Ohne Rücksprache, sondern per Mail teilte mir die Mutter mit, dass unser Sohn fortan bei mir leben solle. Hintergrund für diese Entscheidung ist ihre Loyalität dem neuen Partner gegenüber, den unser Sohn nicht nur abgelehnt, sondern bekämpft hat. Seitdem lebt unser Kind im Residenzmodell und ist glücklich damit. Seine Mutter könnte er jederzeit sehen, doch diese will das nicht. Nach vier Jahren vernünftig geregeltem Umgang hat seine Mutter diesen mittlerweile eingestellt. Um der Frage zuvorzukommen, seit dem Ende des Wechselmodells erhält unser Kind von seiner Mutter Unterhalt, den ich gerichtlich durchsetzen musste, obwohl sie mit ca. 10'000 Euro bereinigtem Nettoeinkommen - sie ist Zahnärztin- über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Erst seit einem Jahr zahlt sie nun auch Tabellenstufe 10 (obwohl diese bereits bei 5001 Euro endet), wie vom Gericht festgelegt, davor hat sie lediglich Tabellenstufe 2 gezahlt.
Fazit: das Wechselmodell ist besser geeignet als das Residenzmodell, Kindern beide Eltern zu erhalten. Es funktioniert auch, wenn die Kommunikation zwischen den Eltern gering ist, aber alle wichtigen Vereinbarungen getroffen sind. Das Wechselmodell stößt an Grenzen, wenn beide Lebenswelten zu weit voneinander getrennt sind, denn Kinder haben für gewöhnlich eine Schule, einen Freundeskreis, beständige Freizeitwelten. Diese müssen von beiden Eltern garantiert werden.
Wenn ihr mich nun fragt, welches Modell - da ich beide kenne - ich als besser empfinde, kann ich das nicht eindeutig beantworten. Mehr innere Zufriedenheit erlebe ich bei unserem Kind jetzt, da er bei mir lebt. Immer wieder enttäuscht ihn seine Mutter, wenn er sie z.B. zu einem seiner Konzerte einlädt und dann trotz Ticket doch nicht kommt. Eine Lücke ist entstanden, die ich nicht füllen kann, so sehr ich ihn liebe. Ich kann ihm nur meine Zuwendung geben, die Abwendung seiner Mutter kann ich nicht ausgleichen. So bleibt vielleicht die Erkenntnis, dass es den einen "richtigen" Weg nicht gibt.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#15
(05-11-2016, 13:27)CheGuevara schrieb: Welche Frau begibt sich freiwillig und anschließend unter das Regelungsregime eines Schiedsgerichtes, wenn doch der strategische Vorteil als Frau beim Familiengericht vorhanden ist?
Genau diese Frage hatte ich mir auch gestellt!

Zu so einem Schritt bedarf es doch ein Mindestmaß an Kooperationsfähigkeit.

Klar gibt es Mütter, die den Vater nicht alle Freck an die Haut wünschen.
Aber dann überhaubt die Gerichtsbarkeit, in welcher Art auch immer, in Anspruch zu nehmen,
geht für mich in Richtung Schizophrenie.

Ansonsten finde ich es gut, dass die Eltern endlich einen Weg für das Kind gefunden haben.
Gratulation!
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#16
Sorry, der ganze Faden hier ist fake!!!
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#17
Ganz bestimmt...Alles Fake, ist klar!
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#18
Mit Spam gebe ich mich nicht ab!!!

Dino hat ne neue Brille!

Das ist schon eher der Rede wert als Fantasiegeschichten.
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#19
Mein Artikel ist kein Fake. Was bringt euch zu der Annahme?
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#20
Es ging wohl um die Behauptung, ein Wechselmodell könnte vom Gericht verordnet werden.
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#21
@p

Bitte #8 beachten.

"Schiedsgericht" ... das nicht das Familiengericht ist.

Das war vermutlich der Abt aus dem Kloster, der SPD-Bürgermeister und der Wirt vom Goldenen Ochsen.

Vielleicht war auch noch ne Frau dabei!
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#22
Auch ein Schiedsgericht gleich welcher Art kann das nicht verordnen.
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