18-04-2009, 04:53
Moin gleichgesinnter,
Du fliegst also nach Hamburg und beantragst dort einen Reisepaß und einen Personalausweis. Oki. Zumindest der Personalausweis muß Dir in jedem Fall ausgestellt werden. Dies auch dann, wenn ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet werden würde und der Paß Dir versagt werden würde. Letzteres, Paßentzug, geht jedoch auch nur mit zumindest Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Dazu reicht ein Brief von der Kinderklaubehörde nicht.
Erst mal liegt ja nichts gegen Dich vor. Ein Konto zur Pfändung in Germanistan wirst Du ja auch nicht gleich parat haben, so daß da auch nix bei Dir zu holen sein dürfte. Von Deinen 8,40 Euro Lebensmittelgutschein vom Sozialamt mußt Du als Wohnungsloser "ohne festen Wohnsitz" (OFW) auch keinen Unterhalt abdrücken, denn Du hast ja wirklich nur den Selbstbehalt.
Sollte sich da rechtlich was anbahnen und eine Kinderklaubehörde oder der Exenstadl plötzlich doch auf Klagewegen an Deine zustellfähige Anschrift in Germanistan wandeln, steht Dir Prozeßkostenhilfe und ein Rechtsanwalt zu, staatlich gesponsert. Seine Aufgabe kann sehr wohl darin bestehen, Dir zu Deinem Reisepaß zu verhelfen. Und vergiß nicht, ihm am Abreisetag per Einschreiben noch rasch das Mandat wieder zu entziehen, wenn Du dann dem Behörden- und Exenstadl die Volksgerichtsbarkeit in Germanistan wieder allein überläßt.
So, und nun zeig' Eier und zieh' die Sache durch. Viel Erfolg!
Goddiejens
Du fliegst also nach Hamburg und beantragst dort einen Reisepaß und einen Personalausweis. Oki. Zumindest der Personalausweis muß Dir in jedem Fall ausgestellt werden. Dies auch dann, wenn ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet werden würde und der Paß Dir versagt werden würde. Letzteres, Paßentzug, geht jedoch auch nur mit zumindest Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Dazu reicht ein Brief von der Kinderklaubehörde nicht.
Erst mal liegt ja nichts gegen Dich vor. Ein Konto zur Pfändung in Germanistan wirst Du ja auch nicht gleich parat haben, so daß da auch nix bei Dir zu holen sein dürfte. Von Deinen 8,40 Euro Lebensmittelgutschein vom Sozialamt mußt Du als Wohnungsloser "ohne festen Wohnsitz" (OFW) auch keinen Unterhalt abdrücken, denn Du hast ja wirklich nur den Selbstbehalt.
Sollte sich da rechtlich was anbahnen und eine Kinderklaubehörde oder der Exenstadl plötzlich doch auf Klagewegen an Deine zustellfähige Anschrift in Germanistan wandeln, steht Dir Prozeßkostenhilfe und ein Rechtsanwalt zu, staatlich gesponsert. Seine Aufgabe kann sehr wohl darin bestehen, Dir zu Deinem Reisepaß zu verhelfen. Und vergiß nicht, ihm am Abreisetag per Einschreiben noch rasch das Mandat wieder zu entziehen, wenn Du dann dem Behörden- und Exenstadl die Volksgerichtsbarkeit in Germanistan wieder allein überläßt.
So, und nun zeig' Eier und zieh' die Sache durch. Viel Erfolg!
Goddiejens