24-01-2017, 13:29
(23-01-2017, 20:52)Pfanne schrieb: Wenn wir dein Beispiel nehmen: Muss ich am 01.05.2017 dann auf einen Schlag den Unterhalt ab Januar bezahlen oder beginne ich ganz normal ab Mai mit den Zahlungen in Höhe des festgelegten Satzes?
Den KU ab Januar mußt Du nachzahlen.
Ob auf einen Schlag oder in Raten hängt von der Kulanz des JAs ab. Rein rechtlich besteht meines Wissens nach der Anspruch auf sofortige Nachzahlung in einer Summe.
Simon II