27-01-2017, 16:04
Nein, §1603 BGB definiert eine grundsätzliche Schranke, nicht nur für Kindesunterhalt. Für Kindesunterhalt ist sie sogar am niedrigsten.
Und natürlich können Schulden auch bei Betreuungsunterhalt passieren. Auch da gibt es Tricks der Unterhaltsmaximierung. Auch bei Betreuungsunterhalt kann es dir passieren, dass dein Einkommen sinkt und du bis zur Abänderung verhungerst.
Und natürlich können Schulden auch bei Betreuungsunterhalt passieren. Auch da gibt es Tricks der Unterhaltsmaximierung. Auch bei Betreuungsunterhalt kann es dir passieren, dass dein Einkommen sinkt und du bis zur Abänderung verhungerst.