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Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an
#1
Hallo,
ich bin Knochenkarl. Das MM, hat mich erneut hier hingespühlt und ich habe hier seit 01/2015, still mitgelesen.
Ferner bin ich durch unmittelbaren rechtswidrigen Angriff, gegen mich un mein Eigentum, ebenfalls seit dieser Zeit, unter zu Hilfenahme der Executive, auf Grund falscher Beschuldigungen, aus meinem Haus zwangsentsorgt worden. Die KM lebt mit unseren 3 Kindern in dem Haus. Sämtliche Strafverfahren sind entweder direkt, odervor Gericht, ohne Auflagen, eingestellt, bzw mit Freispruch beendet. Umgang fand in 2 Jahren ca. 8-9 mal statt. Kinder sind mir nachhaltig entfremdet worden. Nun zu meiner Frage, die ich auch durch die Suchfunktion nicht beantwortet finde.
Wie einigen Mitlesern bekannt, haben meine zukünftige Exehefrau und ich,eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigt, unterschrieben.
Darin ist u.a., der Kindesunterhalt für 3 Kinder geregelt. Mindestsatz je Kind, nach Düsseldorfer Tabelle. Sie kassiert ebenfalls das Kindergeld und ich soll noch Steuern dafür zahlen. Pah! Sie wohnt in dem Haus, welches ich ihr überschrieben habe. (Wegen der Kinder). Unterhalt wird aus einem treuhändischem Topf bedient. Der wird in ca. 3-4 Jahren erschöpft sein. Umgang findet faktisch nicht statt. 8x in 2 Jahren Trennung.
Ich möchte die Scheidungsfolgenvereinbarung angreifen und ggf. von der Familienrichterin kassieren lassen. Grundbuch ist auch schon auf ihren Namen geändert.

Warum jetzt die doch von allen Parteien angreifen?

Ja, es kam noch schlimmer. Mit der Post.

Seht ihr da Chancen, die Scheidungsfolgenvereinbarung zu kassieren? Am besten gesamthaft. 

Bezüglich Anwalt. Einer musste bereits vor Gericht sein Mandat niederlegen, um einem Mandatsentzug zuvor zu kommen. Der Notargehört nicht zur Anwaltskanzlei, doch man kennt sich.
Mein neuer Rechtsanwalt hat sich aus dem bisherigen Geschehen rausgehalten.
Ich habe ihn auch noch nicht zu meinem Ansinnen, inkl. Kostennote befragt.
MeinemBemühen, mich kurz zu fassen, seit versichert. Danke.
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#2
Hallo Karl,

mit welcher Begründung möchtest Du denn die Scheidungsfolgenvereinbarung angreifen?

Dass so wenig Umgang stattfindet, ist sicher kein Argument.
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#3
Bitte löschen. Ich habe es versehentlich 2 mal gepostet. Entschuldigung.

(31-01-2017, 17:30)Theo schrieb: Hallo Karl,

mit welcher Begründung möchtest Du denn die Scheidungsfolgenvereinbarung angreifen?

Dass so wenig Umgang stattfindet, ist sicher kein Argument.

Hallo Theo,

die Begründung läßt sich in aller Kürze, etwa so subsummieren, das ich schwerst übervorteilt wurde. Die zuķünftige ExFrau hält sich ferner nicht an Absprachen und Dinge, die sie herauzugeben hatte, sind angeblich nicht auffindbar. Am schwersten wiegt für mich jedoch, das sie den Kinder eine mehr als üble Story erzählt hat, warum sie mich nicht ins Haus lässt und die Kinder dies auch nicht tun sollen. Natürlich habe ich von ihr Hausverbot, seit die Grundbuchsachen von mir, zu ihren Gunsten, erledigt sind.
Nach der Vereinbarung, ist der Haustand abschliessend geteilt und erledigt. Haben wir so unterschrieben. Ich habe vertraut und bin nun 2ter Sieger.
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#4
Also, so eine notarielle Folgenvereinbarung ist nur sehr schwer anzugreifen.

Anfechtbar ist sie z.B. wenn die Umstände, auf denen sie basiert, schon zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht zutrafen. Z.B. Deine Frau hat Dir verschwiegen, dass sie berufstätig ist, und die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt einen hohen Ehegattenunterhalt, weil Du davon ausgegangen bist, dass sie nichts verdient.

Abändern kann man sie ggf. lassen, wenn sich die Umstände im Nachhinein gravierend geändert haben. Z.B. ist in der Vereinbarung ein Unterhalt Stufe 5 DDT vereinbart, weil Du zum Zeitpunkt der Vereinbarung gut verdient hast, jetzt aber schon seit 2 Jahren ohne Job bist und Hartz IV bekommst.

Alles das, was Du bis jetzt vorgebracht hast, rechtfertigt meiner Ansicht nach keine Abänderung oder Anfechtung. Vielleicht lässt sich aus der von Dir genannten Übervorteilung etwas machen, aber dazu müsste man genaueres wissen.

Dass die Ex im Nachhinein alles andere als nett war, ist leider auch kein Argument.

PS Wie war das mit der Reihenfolge?

1. Du bist offensichtlich auf der Basis des Gewaltschutzgesetzes aus dem Haus verwiesen worden, richtig?
2. War das vor oder nach dem Abschluss der Folgenvereinbarung?
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#5
Natürlich lässt sich auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung (die ein Ehevertrag ist) ändern. Mit einer Klage auf Änderung der Punkte, die du geändert haben willst. Das geht auch, wenn die Scheidung schon durch ist und das Gericht keinen Punkt als unbillig kassiert hat. Das Problem ist nicht der Mechanismus, sondern die Begründung.

Werkzeug ist eine Abänderungsklage gemäß § 239 FamFG. Damit wird die Vereinbarung durch eine neue materielle Situation abgeändert. Weitere Begründungen, um den Vertrag ganz oder teilweise zu kassieren können sein: Arglistige Täuschung nach § 123 BGB. Irrtum nach § 119 BGB. Ob was davon zutrifft, lässt sich bei deiner nebulösen Schilderung nicht sagen.

Meinem Gefühl nach bist du deshalb sauer, weil du dir Gerechtigkeit und Ruhe erhofft hast und dir das mit dieser Vereinbarung erkaufen wolltest, stattdessen hat dir die Ex die üblichen Prügel auf den Kopf geschlagen. Das ist leider kein Grund für eine Abänderung. Es steht ganz vorne in der faq, dass man sich mit Zugeständnissen niemals Frieden erkaufen kann. Das wird dir als Schwäche ausgelegt, die Ex reibt sich die Hände, unterschreibt grinsend und plant währenddessen die nächsten Schläge gegen dich.
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#6
Zu 1.: Ja.
Zu 2.: Das war 20 Monate, vor Unterzeichnung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.

Der Weg dahin, war ein einziger Krampf. Trotz und mit anwaltlicher Unterstützung, auf beiden Seiten.
Es ist, wie es ist, eine verfahrene Situation, die ich nicht mehr mittragen möchte.

Sie will natürlich, das es so bleibt, wie es ist und verweist hämisch,  auf meine Unterschrift. 
Die Hähme, versuche ich zu ignorieren, spüre sie jedoch emphatisch, als Mensch.

@p__, vielen Dank. Auch magst Du vielleicht, in den anderen Dingen, Recht haben. Danke für die Hinweise zur Selbstreflektion meinerseits. Ich werde auch dies berücksichtigen.
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#7
Dass du dich von Empathie leiten gelassen hast, hat dir diese Situation eingebrockt. Eine Trennung ist das Ende der Nähe, der oder die Ex tritt zurück ins Milliardenheer der gesichtslosen, fernen Menschen dieses Planeten. Gewiss kann man mit so jemand Verträge machen, aber auf Grundlage der Realität. Nicht unter Einpreisung von Hoffnungen, Wünschen, Vorstellungen.

Für dich ist das eine akademische Rückschau, denn alles Wichtige ist schon lange gelaufen. Der Vertrag liegt unterschrieben in einem Ordner, die Ex hat ihre Ziele konsequent verfolgt und durchgesetzt, auf deine Mitwirkung bei irgendwas kommt es nicht mehr an. Guck dir § 239 FamFG genau an, wenn du da Chancen siehst, dann klage. Wenn nicht, begrabe die Ex und deine Verluste, setz einen Grabstein drauf und verlasse den Friedhof, ohne zurückzukehren. Gestalte, was du gestalten kannst, das ist dein eigenes Leben. Wenn du mutig bist und flexibel, verlasse auch das Spielfeld, in dem für die Vaterfigur der zahlende Loser vorgesehen ist. Wenn du vom Männermagazin kommst, weisst du längst, welche Wege es da gibt.
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#8
Zunächst vielen Dank, für die Ausführungen und Hinweise. Besonders bedanken, möchte ich mich für den nichtjuristischen Teil. Es ist wirklich hilfreich, Rückmeldungen von Außen und Dritten zu erhalten. Dies lichtet den Nebel und schärft, bzw. rekalibriert den Blick auf die Situation. Meine Situation. Trotz mitlesen der Trennungsfaq und auch MM, ist Mann, also auch ich, nicht vor Fehler gefeit, die Mann und sicher gelegentlich auch Frau, in dieser herausfordernden, wie auch traumatisierenden Zeit, begeht.
Es ist wichtig, geistig wach zu bleiben und sich auch nicht in der trügerischen Sicherheit des anwaltlichen Beistandes wiegen zu lassen. Belastbare und dauerhafte Entscheidungen, müssen wohlüberlegt sein. Das es im Verlauf noch dicker kommen kann, nehme ich nun zur Kenntnis. Ich gebe dies zur allgemeinen Information, jedoch gerne weiter.
Dankeschön.
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#9
Hast du dich schon entschieden, wie du weiter vorgehst?
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#10
Ja, das habe ich. Die Hilfe hier, hat mich nochmals in meinem Bauchgefühl bestätigt und ich werden meinen ursprünglichen Plan, trotz allem Unmut in mir, weiter verfolgen. Die weltlichen und monetären Dinge, sind ja mit der Scheidungsfolgenvereinbarung für die nächsten 3-4 Jahre geregelt und wiegen auch die andere Seite, in ein gewissen Sicherheit, welche ja wohl auch erst den Mut zum nachtreten, von ihr, generierte.
In meiner REHA, konnte ich für mich herausarbeiten, das zu meiner etwaigen Lebensqualitätsverbesserung, auch das Ende des Krampfes um die Gerechtigkeit gehören müsste. Ferner, die Energie, die an den beiden Fronten Vater sein zu wollen und Umgang jenseits von Zahlvater zu haben, zwar richtig war aufzwenden, jedoch bei Erkenntnis auf mangelnde Aussicht auf Erfolg, eher bei mir bleiben sollte.
Desweiteren habe ich ebenfalls in der REHA herausgearbeitet, mich meinem besonders herausforderndem Job zu entziehen, da die entfallene dauernde Motivation, für die Familie zu sorgen und gesundheitliche Einschränkungen, mir nicht mehr ermöglichen, diesen Job, zur eigenen Zufriedenheit auszufüllen. Ich bin weiter der Meinung, das wir als Eltern, Pflichten an unseren Kindern haben und keine Rechte!
In erster Linie die Pflicht, zu einer lebensbejahenden, humanistischen Erziehung, der Förderung der Interessen und Anlagen, gesundheitlichem Wohlergehen, altersgerechter Bespassung, wie auch Liebe und Freiräumen. Dies in dem Vetrauen, an der Entwicklung der nächsten Generation teilhaben zu dürfen, die nach uns, in dieser Welt bestehen soll.

Mir ist versagt, der mir innewohnenden Grundhaltung, zu dieser Pflicht, meinen erfüllenden Beitrag zu leisten.

Wir haben nur diesen einen schönen Planeten, der so viele wunderbare Plätze und Orte bietet, an dem vielleicht auch ein gebrochener Vater und Mann, wieder Lebensmut, wie auch Freude am Leben, empfinden kann.
Die Hoffnung, habe ich fahren lassen, so wie es an des Pfuhles Eingang angeschlagen wart. Den Pfuhl, durch den ich ging und doch steh ich nun auf einem Berg, so das ich kann, -am Horizont-, in Licht erblicken, den Frieden mit mir selbst, wie mit allem dieser Welt. Danke.
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#11
(31-01-2017, 22:39)p__ schrieb: Dass du dich von Empathie leiten gelassen hast, hat dir diese Situation eingebrockt. Eine Trennung ist das Ende der Nähe, der oder die Ex tritt zurück ins Milliardenheer der gesichtslosen, fernen Menschen dieses Planeten. Gewiss kann man mit so jemand Verträge machen, aber auf Grundlage der Realität. Nicht unter Einpreisung von Hoffnungen,

Genau das ist es. Mit der Trennung tritt man zurück ins Milliardenheer der gesichtlosen, fernen Menschen. Ich habe diese Erfahrung bei meiner Scheidung mit meiner Scheidungsfolgevereinbarung durch und jetzt wieder nach der Trennung von meiner Freundin. Es gibt keine Regeln und Mann wird nur ausgesaugt solange und soviel noch geht. Mann muss sich das einfach immer wieder klar machen und los lassen. The past is the past hat meine Ex-Freundin gesagt. Mann muss oder sollte das lernen und versuchen danach zu leben.
Schwieriger Prozess.



Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#12
(01-02-2017, 12:35)Pennfred schrieb: Schwieriger Prozess.

Stimmt!

War bei mir genauso; es hat ein paar Jahre gedauert, bis ich begriffen hatte, daß die Frau, die ich in einem Anfall vollkommener geistiger Umnachtung geheiratet hatte, mir mit der Scheidung einen Gefallen getan hat.

Heute bin ich ihr dafür wirklich dankbar, denn mit Grauen denke ich daran, was mir geblüht hätte, wenn sie es nicht getan hätte.

Big Grin

(allerdings hatte ich insofern finanziell Glück, daß ich ihr keinen Unterhalt zahlen mußte, sondern "nur" für das Kind)

Simon II
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#13
Ich würde das geschriebene Wort noch gern ergänzen, um die Erkenntnis, das Zeit keine Wunden heilt. Sie hinterlässt tiefe, hässliche Narben, in der Biographie der Beteiligten. Meine das so ähnlich, auch hier irgendwo mal gelesen zu haben und bestätige dies ausdrücklich. Leider.
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#14
Narben können dich auch weiterbringen, immerhin erinnern sie dich besser als manch Anderes an begangene Fehler und nötige Weiterentwicklung. Sie schützen auch, verhindern es auf vordergründige Schönheit hereinzufallen :-)

Wenn du deinen fordernden Job beendest, beendest du damit vermutlich auch die Scheidungsfolgenvereinbarung. Zwar nicht die Gültigkeit, aber die Wirkung. Weniger in einem ruhigen oder gar keinem Job verdienen = Unhalt einstellen, das Spielfeld verlassen. Ist ohnehin der einzige weiterführende Weg, wenn die Gesundheit bereits gelitten hat.
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#15
Schön, das Du es herauslesen kontest. Ihr Erwachen folgt, wenn der treuhändische Unterhaltstopf, aus dem sie sich bedient, in 3-4 Jahren versiegt ist und man an mich herantreten würde wolle. Bis dahin lass ruhen die See, auf das der Sturm seine Kraft sammeln, wie auch der Malström in den Tiefen des Tränenmeeres wütet, um am Tag der Tage, an die Oberfläche zu dringen und mit des Sturmes Hilfe, das Übel tilgt, unter dem Licht der Sonne. Nah am Wind, segelt er, alleine, von Alaska aus, einmal um die ganze Welt, um zu schauen, ob das Werk vollendet. Bis dahin, Ahoi kleiner Vogel. Ahoi Klabautermann.
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#16
Viel Kraft!

Die Kraft des Wortes hast Du jedenfalls wohl schon wieder gefunden. Gut so!

Die Prozesse, die bei einem Trennungsvater ablaufen, sind sicher vielfältig.

Ich kann für mich das Fazit ziehen, dass die Zeit des intensiven Kampfes etwa vier Jahre gedauert hat. Mit einem Verfahren hänge ich beim BGH. Das führe ich für die Sache der Männer bis zum EUGH MR - für mein Kind ist das Thema eher nicht mehr relevant - der Zug ist abgefahren. Das kostet keine Energie mehr, der Drops ist gelutscht.

Irgendwie bin ich durch die gesamte Tour "am Abgrund" viel "abgezockter" geworden. Probleme, die einem früher die Nacht geraubt haben, stören nicht mehr. Und die gewonnene Lebenserfahrung ... unbezahlbar.

Ex ist schon hart gelandet. Schön, dass es vor 5 Jahren vorbei war und nicht erst in 5 Jahren in der Zukunft gewesen wäre - so habe ich Möglichkeit noch auf einige "schöne" Jahre.

Allein den verbissenen und aussichtslosen Kampf aufzugeben, wird auch Dir sehr schnell die notwendige Energie zurück bringen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#17
(31-01-2017, 17:22)knochenkarl schrieb: Ich möchte die Scheidungsfolgenvereinbarung angreifen und ggf. von der Familienrichterin kassieren lassen.
"...Ehevertrag bedürfen für ihre Wirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung"
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/fam...04_02.html

"Bei einem notariell beglaubigten Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist noch folgendes zu beachten:
Wird innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Vertrages ein Scheidungsantrag gestellt, ist die Vereinbarung unwirksam. Soll also ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirksam sein, so muss zwingend ein Jahr bis zur Stellung des Scheidungsantrages gewartet werden."
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/fam...04_02.html

"Die Vertragsfreiheit ist aber nicht schrankenlos. Ihre Grenze findet sie, wenn ein Ehevertrag
gegen ein gesetzliches Verbot verstößt
gegen die "guten Sitten" verstößt
Regelungen enthält, die zu Lasten nicht am Vertrag beteiligter Dritter gehen."
---> Für Details den folgenden Link nach lesen !
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/fam...04_01.html

BGH Urteil von 2012 zum Thema Wirksamkeit von Eheverträgen:
http://www.iww.de/fk/archiv/ehegattenunt...xis-f32789
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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