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Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ???
#5
Einen Teilbetrag zu zahlen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht solltest Du bleiben lassen. Damit würdest Du deine Leistungsfähigkeit beweisen, und man würde den freiwillig gezahlten Betrag als Untergrenze dessen festsetzen, was von dir zu holen ist.....

Ein Verlustvortrag beim Finanzamt ist schon mal keine schlechte Ausgangsbasis.

Ich würde mich an deiner Stelle darauf fokussieren, mir den Kindesunterhalt als SGBII/Hartz$-Aufstocker-Leistung wieder zu holen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ??? - von Austriake - 22-02-2017, 11:42

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