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Unterhaltsberechnung
#1
Liebes Forum,

gerne lese ich hier Euren guten Ratschläge. Ihr seid echt toll.

Heute komme ich mal mit meinem Fall:
Mein Sohn ist 17 und fängt im September eine Lehre an bei der er 500 Euro verdient.

Ich lebe in 2.Ehe mit einem 6Jährigen Kind. Aus der 1.Ehe ist auch noch ein anderes Kind (15 Jahre alt)
Ich bezahle lt. DDT Stufe 1 insgesamt 730 Euro an die Ex.

Mein Verdienst beträgt 2000 Euro.
Ändert sich der Unterhalt bei meinem Sohn mit 17?

Viele Grüße,tw
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#2
Liebes Forum,

ich habe in der T-faq das hier gefunden:

Eigenes regelmässiges Einkommen (zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung) des Kindes mindert ebenfalls den Unterhalt. Minderung = (Nettoeinkommen - 90 EUR) dividiert durch 2. 

Kann ich das jetzt einfach für den September anwenden oder wie gehe ich da vor?

Viele Grüße,tw
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#3
Ist er denn im September auch noch 17 oder dann schon volljährig? Wenn nicht, ist es wie in der faq beschrieben. Sein Bedarf vermindert sich um 205 EUR. (500-90)/2.
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#4
Gibt es einen Titel für den Unterhalt?
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#5
(05-03-2017, 22:43)bubi schrieb: Gibt es einen Titel für den Unterhalt?

ja den gibt es (dyn )

(05-03-2017, 22:18)p__ schrieb: Ist er denn im September auch noch 17 oder dann schon volljährig? 

Ja wird erst nächstes Jahr 18.
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