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Unterhaltsberechnung
#2
Liebes Forum,

ich habe in der T-faq das hier gefunden:

Eigenes regelmässiges Einkommen (zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung) des Kindes mindert ebenfalls den Unterhalt. Minderung = (Nettoeinkommen - 90 EUR) dividiert durch 2. 

Kann ich das jetzt einfach für den September anwenden oder wie gehe ich da vor?

Viele Grüße,tw
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsberechnung - von teamwork - 05-03-2017, 19:45
RE: Unterhaltsberechnung - von teamwork - 05-03-2017, 20:23
RE: Unterhaltsberechnung - von p__ - 05-03-2017, 22:18
RE: Unterhaltsberechnung - von bubi - 05-03-2017, 22:43
RE: Unterhaltsberechnung - von teamwork - 06-03-2017, 21:17

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